
Am Heiligabend müssen in Deutschland fast 10% der Erwerbstätigen nach 14 Uhr arbeiten, wie eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeigt. Demnach sind am Vormittag des 24. Dezember 22% der Erwerbstätigen im Einsatz, wobei der Anteil im Handel bei 44%, im Verkehr und in der Logistik bei 40% und im Gastgewerbe bei 36% liegt. Nach 14 Uhr sinkt dieser Anteil auf 9%. Regionale Unterschiede sind ebenfalls zu beobachten: In Nordrhein-Westfalen arbeiten 11% der Beschäftigten, in Ostdeutschland, einschließlich Berlin, sind es 10%, in Baden-Württemberg 9% und in Bayern 8%.
Für die beiden Weihnachtstage bleibt der Beschäftigungsanteil ähnlich und über 30% der Arbeitnehmer im Gastgewerbe sind weiterhin beschäftigt. Am Silvestertag müssen 22% der Erwerbstätigen arbeiten, eine stark erhöhte Zahl im Vergleich zu den 9% des Vorjahres. Nach 14 Uhr am Silvestertag reduzierte sich der Anteil auf 11%. Auch Neujahr bringt einen weiteren Arbeitsanfall: 9% der Erwerbstätigen sind dann im Dienst.
Lohnzuschläge und Tarifverträge
Von den Arbeitenden erhalten 27% am Vormittag des Heiligabends und 24% an Silvester Lohnzuschläge. Am Nachmittag von Heiligabend und Silvester sind es 55% bzw. 50%. Zwischen den Feiertagen erhalten etwa 70% der Beschäftigten Lohnzuschläge. Entscheidenden Einfluss auf diese Regelungen haben Tarifverträge, die auch Ansprüche auf bezahlte Freistellungen und zusätzliche Lohnzuschläge regeln.
Die Studie, die auf einer Umfrage mit 7.100 Teilnehmern basiert und 95 Tarifverträge analysiert, zeigt zudem, dass Männer häufiger am Heiligen Abend arbeiten als Frauen, während Frauen seltener Lohnzuschläge erhalten. Während Heiligabend und Silvester in Deutschland nicht als gesetzliche Feiertage gelten, fallen diese Tage in diesem Jahr günstig auf einen Dienstag. Lohnzuschläge variieren je nach Branche und können zwischen 50 und 200 Prozent des Tageslohns liegen. Besonders profitieren hiervon Beschäftigte im Bauhauptgewerbe, bei Versicherungen sowie bei Unternehmen wie der Deutschen Telekom und Volkswagen, die oft an Heiligabend und Silvester einen freien Tag oder zumindest einen halben Tag Freistellung erhalten.