
Die Diskussion über die Erhöhung der Parkgebühren in Köln beschäftigt derzeit die Stadtverwaltung sowie die Bürger. Nach wiederholter Verschiebung der Entscheidung steht jetzt fest: Die Gebühren für das Parken sollen um bis zu 500 Prozent steigen. Bereits zwei Mal wurde die Beschlussfassung im Stadtrat vertagt, und trotz Zustimmung von Verkehrsausschuss und Finanzausschuss konnte bislang keine Einigung im Rat erzielt werden. CDU-Fraktionsgeschäftsführer Niklas Kienitz betonte den Beratungsbedarf und wies Spekulationen über politische Motive zurück, indem er auf das Fehlen notwendiger Informationen der Verwaltung hinwies. Dies berichtet t-online.de.
Gemäß den Plänen sollen Kurzzeitparker in der Innenstadt künftig 5 Euro pro Stunde zahlen, während es in anderen Stadtbezirken zu einem Anstieg auf 2,50 Euro kommt. Langzeitparker im Stadtzentrum müssen ebenfalls mit 5 Euro pro Stunde rechnen. Im Zuge der Umstellung wird es zudem noch Unklarheiten bezüglich der Anpassung der Parkautomaten geben. Die Kosten für die Renovierung und Anpassung des bestehenden Parksystems wurden auf circa 500.000 Euro geschätzt.
Erhöhung der Anwohnerparkgebühren
Ab dem Frühjahr 2024 wird eine weitere Gebührenerhöhung für das Anwohnerparken implementiert. Die jährlichen Kosten werden von 30 Euro auf 100 Euro angehoben. Diese Maßnahme ist Teil der Bestrebungen des Kölner Stadtrats, den öffentlichen Raum nicht kostenlos zu halten und die Anzahl der Fahrzeuge im innerstädtischen Bereich zu reduzieren. Das Bündnis aus CDU, Volt und Grünen unterstützt die Gebührenerhöhung, die bundesweit in mehreren Großstädten diskutiert wird, insbesondere nach der Aufhebung der Obergrenze von 30,70 Euro durch den Bundestag und Bundesrat im Jahr 2023, so tagesschau.de.
Kritiker bezweifeln indessen die Effektivität dieser Maßnahme, da unklar bleibt, ob die Erhöhung der Parkgebühren tatsächlich zu einer signifikanten Reduzierung des Verkehrsaufkommens führt. In anderen Städten, wie Münster und Freiburg, liegen die Anwohnerparkgebühren deutlich höher, bei 260 Euro und 200 Euro pro Jahr. Zudem plant die Stadt, die Gebühren zukünftig nach der Größe der Fahrzeuge zu staffeln, um größere Autos stärker zu belasten.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Die aktuellen Entwicklungen sind auch in den Kontext der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) zu setzen, die Gemeinden nun erlaubt, das Parken für Anwohner:innen ebenfalls ohne nachgewiesenen Parkraummangel anzubieten. Insbesondere die Möglichkeit der Gebührenanpassung bietet den Städten Spielraum, um den wirtschaftlichen Wert des Parkraums zu berücksichtigen. So ist auch die Staffelung der Gebühren nach Größe des Kraftfahrzeugs zulässig, während eine Einkommensdifferenzierung jedoch einer gesetzlichen Grundlage bedarf. All dies steht im Einklang mit den Veränderungen, die auch im kommunalen Antragsrecht und in der Verkehrsplanung durch diese neue Regelung angestoßen wurden, wie adfc.de beschreibt.
Das Zusammenspiel aller Maßnahmen soll dazu beitragen, ein geordneteres Verkehrssystem in Köln zu schaffen, während gleichzeitig die Bedürfnisse der Anwohner:innen berücksichtigt werden. Die anhaltende Diskussion zeigt, wie zentral das Thema Parken in urbanen Räumen für die Stadtentwicklung ist.