DeutschlandFrankfurtFrankfurt am MainKölnKönigs Wusterhausen

Rekordklagen gegen Airlines: Fluggäste wehren sich wie nie zuvor!

Im Jahr 2023 haben Fluggäste in Deutschland eine Rekordzahl an Klagen gegen Airlines eingereicht. Über 131.000 Verfahren wurden registriert, was einen Anstieg um etwa 6.000 Klagen im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Die deutliche Zunahme wird maßgeblich durch Entschädigungen für ausgefallene oder verspätete Flüge sowie Streitigkeiten über Reiseverträge verursacht, berichtet der Südkurier.

Das Amtsgericht Köln verzeichnete dabei die höchste Klagezahl mit rund 41.300 Verfahren, was einem Anstieg von 11 % im Vergleich zu 2022 entspricht. In Frankfurt am Main wurden etwa 16.000 Fälle bearbeitet, während das Amtsgericht Königs Wusterhausen für den Flughafen BER etwa 15.500 Klagen verzeichnen konnte.

Anstieg der Beschwerden

Die steigenden Klagezahlen könnten in direktem Zusammenhang mit der erhöhten Reiselust nach der Corona-Pandemie stehen. Dies spiegelt sich auch in den Statistiken der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr wider: Im Jahr 2023 wurden über 45.600 Anträge bearbeitet, wobei 84 % der Beschwerden Airlines betrafen. Dies ist ein deutlicher Anstieg gegenüber den rund 39.850 Anträgen im Jahr zuvor. Für 2024 wurden bereits etwa 38.000 Flugfälle behandelt, was einem weiteren Anstieg von 14 % entspricht.

Die Hauptgründe für die Beschwerden sind annullierte Flüge und erhebliche Verspätungen. Stark beeinflusst wurden die Airlines auch von zahlreichen Streiks, extremen Wetterbedingungen und IT-Ausfällen im vergangenen Jahr.

Rechte der Fluggäste

Die Ansprüche der Fluggäste stützen sich auf die europäische Fluggastrechte-Verordnung. Diese Verordnung kommt zur Anwendung, wenn Flüge in der EU starten oder von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt werden. Fluggäste haben das Recht, bei Annullierungen zwischen einer Erstattung des Flugtickets oder einer Ersatzbeförderung zu wählen. Zusätzlich stehen ihnen je nach Situation Anrechte auf Mahlzeiten, Erfrischungen und gegebenenfalls Hotelunterbringung zu, wenn die Wartezeit dies erfordert.

Bei Entschädigungsansprüchen können Fluggäste bis zu 600 € erhalten, abhängig von der Flugdistanz, sofern sie weniger als 14 Tage vor dem Abflug über die Annullierung informiert wurden und keine adäquate Ersatzbeförderung angeboten wurde. Dabei gelten Streiks des Flugpersonals nicht als außergewöhnlicher Umstand.

Zukunft der Klagen und technische Unterstützung

Der Richterbund bringt in diesem Zusammenhang auch KI-Programme ins Spiel, die als ein möglicher Grund für den Anstieg der Klagen gesehen werden. In größeren Amtsgerichten wird der Einsatz spezieller KI-Assistenzprogramme getestet, die Urteile vergleichen und Entscheidungsvorschläge machen sollen. Bislang gibt es jedoch keine flächendeckende Standardsoftware.

Die Gerichtsverfahren selbst sind oft langwierig und können bis zu einem Jahr oder länger dauern. Vorab müssen zudem die Gerichtsgebühren gezahlt werden, was für Fluggäste ein finanzielles Risiko birgt, falls ihre Klage nicht erfolgreich ist.

Mit dem Blick auf die kommenden Monate und Jahre bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtslage für Fluggäste entwickeln wird und welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden, um die häufigen Streitigkeiten zwischen Airlines und ihren Kunden zu regeln. Der Flughafenverband ADV vermeldete für 2023 rund 213,5 Millionen Fluggäste – ein Zuwachs gegenüber 185,2 Millionen im Jahr 2022. Diese Zahlen könnten die steigende Klagehäufigkeit weiter beeinflussen.

Für Fluggäste ist es wichtig, sich über ihre Rechte zu informieren und im Falle von Problemen die entsprechenden Ansprüche geltend zu machen, sei es durch Klagen oder über die Schlichtungsstelle.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Wilhelm-Leuschner-Platz 12, 04107 Leipzig, Deutschland
Beste Referenz
suedkurier.de
Weitere Infos
boersennews.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert