
In einem ungewöhnlichen Fall hat das Standesamt in Rostock den Vornamen „Lucifer“ für ein neu geborenes Kind abgelehnt. Die Entscheidung wurde vom Amtsgericht bestätigt, das argumentierte, der Name könne das geistige und seelische Wohl des Kindes gefährden. Der Grund für die Ablehnung liegt in den negativen Assoziationen, die mit dem Namen im Christentum verbunden sind, wo „Lucifer“ als Bezeichnung für den Teufel bekannt ist.
Frank Weigelt, ein 38-jähriger Lehrer aus der Nähe von Zwickau, der selbst einen Sohn mit dem ungewöhnlichen Namen „Lucifer“ hat, reagierte auf die Nachricht und sprach sich für die Namenswahl aus. Weigelt hat insgesamt sechs Kinder, wobei die Namen wie Sepherina, Feymandra, Hesperus und Asthartis ebenfalls unkonventionell sind. Sein Erstgeborener trägt den eher gewöhnlichen Namen Oliver-Thorß.
Namensrecht und Kindeswohl
Die Ablehnung des Namens in Rostock ist nicht der erste Fall dieser Art. Ein Standesbeamter in Kassel hatte ebenfalls die Eintragung des Namens „Lucifer“ für einen Jungen verweigert, da er das Kindeswohl in Gefahr sah. Diese Entscheidung wurde durch das Kasseler Amtsgericht gestützt, und die Eltern entschieden sich letztendlich für den Namen „Lucian“. Wie beliebte-Vornamen hervorhebt, ist das deutsche Namensrecht jedoch großzügiger, als oft angenommen.
Weigelt hat seine ersten vier Kinder in Leipzig beurkunden lassen und verfügbare Gutachten zur Namensvergabe erstellt. Für den Namen „Lucifer“ erhielt er ein positives Gutachten von der Namensforscherin Gabriele Rodriguez. Diese stellte fest, dass der Name ursprünglich „Lichtbringer“ bedeutet, und in mehreren deutschen Städten wie Berlin, Wiesbaden, Köln und Mainz genehmigt wird.
Die Popularität des Namens könnte durch die amerikanische Fernsehserie „Lucifer“, die seit 2016 ausgestrahlt wird, gesteigert worden sein. In dieser Serie langweilt sich der Teufel in der Hölle und gründet einen Nachtclub in Los Angeles, was zu einer positiven Wahrnehmung des Namens beiträgt, wie Weigelt bemerkt.
Rechtliche Auseinandersetzungen
Im Fall des Rostocker Elternpaares führte die Ablehnung der Namenswahl zu einer rechtlichen Auseinandersetzung, als die Mutter erneut klagte. Letztlich zog der Vater jedoch seinen Einspruch zurück, sodass das Oberlandesgericht die Beschwerde als unzulässig erklärte.
Weigelt berichtet, dass er bisher keine negativen Erfahrungen mit dem Namen Lucifer gemacht hat. Für ihn und seine Frau war die Namenswahl essenziell, da sie etwas Einmaliges wollten. Er plant bereits sein siebtes Kind und hat auch dafür bereits einen unkonventionellen Namen im Kopf. Weigelt betont zudem, dass Mobbing auch bei gewöhnlichen Namen vorkommen kann, und zeigt sich optimistisch hinsichtlich der Meinung anderer. Trotz der Ablehnung des Namens durch das Rostocker Standesamt gibt es in Deutschland eine Vielfalt an Möglichkeiten für außergewöhnliche Vornamen.