
Am 14. September 2025 finden in Nordrhein-Westfalen die nächsten Kommunalwahlen statt, die für die Wahl neuer Kommunalparlamente sowie Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte von entscheidender Bedeutung sind. In den letzten Wochen haben bereits mindestens elf Landtagsabgeordnete ihr Interesse an einem Spitzenamt bekundet, was die politische Landschaft im Vorfeld der Wahlen erheblich beeinflusst. Laut dewezet.de bewerben sich unter anderem prominente Persönlichkeiten aus den Sozialdemokraten (SPD), der Christlich Demokratischen Union (CDU), den Grünen und der Freien Demokratischen Partei (FDP).
Besonders hervorzuheben sind die Kandidaturen vom CDU-Abgeordneten Guido Déus für das Amt des Oberbürgermeisters in Bonn, sowie Ralf Nolten, der für das Amt des Landrats in Düren kandidiert. Auch aus den Reihen der SPD treten mehrere Kandidaten an, darunter Josef Neumann für Oberbürgermeister in Solingen und Sven Wolf für Oberbürgermeister in Remscheid. Berivan Aymaz von den Grünen hat ihre Ambitionen für das Amt der Oberbürgermeisterin in Köln angemeldet. Ergänzt wird das Kandidatenfeld durch Marcel Hafke von der FDP, der in Wuppertal antreten möchte. Im Gegensatz dazu hat die Alternative für Deutschland (AfD) bislang keinen Kandidaten aus dem Landtag für diese Wahlen nominiert.
Kandidatenübersicht
- CDU:
- Guido Déus – Oberbürgermeister Bonn
- Ralf Nolten – Landrat Düren
- Heinrich Frieling – Landrat Kreis Soest
- Ralf Schwarzkopf – Landrat Märkischer Kreis
- SPD:
- Josef Neumann – Oberbürgermeister Solingen
- Sven Wolf – Oberbürgermeister Remscheid
- Alexander Baer – Bürgermeister Lemgo
- Hartmut Ganzke – Bürgermeister Unna
- Grüne:
- Berivan Aymaz – Oberbürgermeisterin Köln
- Jan Matzoll – Bürgermeister Recklinghausen
- FDP:
- Marcel Hafke – Oberbürgermeister Wuppertal
- AfD: Kein Kandidat
Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge läuft bis zum 7. Juli, was den Parteien nur noch wenige Monate bleibt, um ihre Kandidaten zu nominieren und auf die Wahlen vorzubereiten. Dies wird besonders spannend, da die letzte Kommunalwahl am 13. September 2020 stattfand und die Wahlperioden um ein Jahr verlängert wurden, um eine einheitliche Wahl für verschiedene Ämter zu ermöglichen.
Organisatorische Details der Wahlen
Die Kommunalwahlen in NRW, die alle fünf Jahre stattfinden, bieten den Bürgern die Möglichkeit, ihre lokalen Vertreter zu wählen. Wahlberechtigt sind alle Bürger ab 16 Jahren mit Hauptwohnsitz in der Kommune, einschließlich EU-Bürger. Der Ablauf der Wahl erfolgt in einem geheimen Verfahren. Bürger haben eine Stimme für die Wahl eines Bürgermeisters oder Landrates und eine weitere Stimme für den Stadtrat oder Kreistag. Sollte im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit erzielt werden, sind Stichwahlen für den 28. September 2025 vorgesehen, um die verbleibenden Ämter zu entscheiden, wie ruhrnachrichten.de berichtet.
Der Stimmzettel wird entsprechend der verschiedenen Wahlen in Abschnitte gegliedert, sodass nur ein Kreuz pro Abschnitt gesetzt werden darf. Bei der Wahl des Oberbürgermeisters oder Landrates ist eine Mehrheit von mehr als 50% der Stimmen erforderlich, um den Wahlsieg zu garantieren.
Ein zentraler Punkt im Wahlrecht von Nordrhein-Westfalen war die Einführung und spätere Rücknahme der Stichwahlregelungen, die seit 2011 wieder in Kraft sind. Diese geben den Wählern die Möglichkeit, im Falle von Unentschieden im ersten Wahlgang eine zweite Wahlentscheidung zu treffen. Das Kommunalwahlrecht in Nordrhein-Westfalen wird durch diverse Gesetze, einschließlich des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung, reguliert, wie auf Wikipedia nachzulesen ist.