
Dem Bürgergeld droht nach der Bundestagswahl 2025 das Aus. Sowohl die Pläne der Union als auch die der Alternative für Deutschland (AfD) sehen eine Abschaffung der erst 2023 eingeführten Reform vor. Die AfD, die mit Parteichefin Alice Weidel ins Kanzlerrennen geht, plant eine radikale Reform des Bürgergeldsystems. Die Partei möchte das erst 2023 eingeführte Bürgergeld komplett abschaffen und durch ein neues Modell ersetzen.
Im Mittelpunkt der Pläne steht eine verschärfte Arbeitspflicht für Leistungsempfänger. Ziel der Alternative für Deutschland ist es, erwerbsfähige Empfänger der Sozialleistung möglichst rasch wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Notfalls mit einer Arbeitspflicht. Im Leitantrag der AfD zur Bundestagswahl 2025 heißt es: „Wir wollen erwerbsfähige Grundsicherungsbezieher schneller wieder in Arbeit bringen, damit sie wieder auf eigenen Beinen stehen können. […] Dabei gehen wir vom Grundsatz aus, dass jeder, der arbeiten kann, auch arbeiten soll, anstatt der Gesellschaft zur Last zu fallen.“
Maßnahmen zur Reform des Bürgergeldes
Daher sollen „erwerbsfähige Bürgergeldempfänger, die nach 6 Monaten noch immer im Leistungsbezug sind, zu gemeinnütziger Arbeit“ herangezogen werden. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sagt dazu in Artikel 12 Absatz 2: „Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.“ In der Vergangenheit setzte man in England mit dem sogenannten „Workfare“ auf ein ähnliches Prinzip. „Zwangsarbeit“, so heißt es in Absatz 3, „ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.“
Weitere Maßnahmen der AfD beim Thema Bürgergeld sehen vor, dass der gewöhnliche Aufenthalt im Bundesgebiet wieder als Voraussetzung für den Grundsicherungsbezug eingeführt und kontrolliert wird. Bei Reisen ins Heimatland soll Geflüchteten der Aufenthaltsstatus entzogen werden. Zudem soll der Bürgergeld-Bezug für ausländische Staatsangehörige auf maximal ein Jahr reduziert werden. Eine Grundvoraussetzung für den Erhalt plant die AfD zudem für diese Gruppe: eine „sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ohne ‚aufstockende‘ Sozialleistungen von mindestens fünf Jahren in Deutschland.“
Die Union plant ebenfalls eine Abschaffung des Bürgergeldes und möchte es durch eine „Neue Grundsicherung“ ersetzen, die ebenfalls auf dem Prinzip des „Förderns und Forderns“ basiert. Im Gegensatz zur AfD sieht die Union jedoch keine pauschale Arbeitspflicht nach sechs Monaten vor. Demgegenüber setzt die SPD, die das Bürgergeld als Nachfolger von Hartz IV eingeführt hatte, weiterhin auf Unterstützung und Qualifizierung. Die Sozialdemokraten betonen, dass das Bürgergeld eine steuerfinanzierte Grundsicherung und kein bedingungsloses Grundeinkommen ist. Daher bleiben Mitwirkungspflichten bestehen und der soziale Arbeitsmarkt wird laut den Plänen der SPD gestärkt, um Arbeitsuchenden sozialversicherte Beschäftigung zu ermöglichen und ihnen Perspektiven für den Übergang in reguläre Arbeit zu bieten.
Heftiger Gegenwind ist der AfD am Donnerstag bei der abschließenden Debatte über ihren Antrag für eine Neugestaltung von Bürgergeld und Sozialhilfe entgegengeschlagen. Im Ergebnis stimmten alle anderen Fraktionen und Gruppen gegen den Antrag. Im Kern fordert die AfD eine stärkere Fokussierung des Bürgergeldes auf die Arbeitsvermittlung. Um dies zu erreichen, will sie fast eine Million Menschen, die als dauerhaft nicht erwerbsfähig gelten, in die Sozialhilfe überführen und so die Jobcenter entlasten.
Einhellig attestierten die anderen Fraktionen und Gruppen der AfD ein fragwürdiges Menschenbild, denn die Fraktion teile Menschen in nützlich und unnütz ein, wurde unisono erklärt. Auch die weitere Kernforderung nach einer „Arbeitssuchenden-Hilfe“ für alle, die kurzfristig, also innerhalb von zwei Wochen, zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in der Lage sind, unter Androhung harter Sanktionen beziehungsweise einer verpflichtenden „Bürgerarbeit“, stieß auf harsche Kritik.
Langzeitarbeitslose, die einen sozialversicherungspflichtigen Job annehmen, sollen dafür eine „Anschubfinanzierung“ von 1.000 Euro erhalten. Wenn zwei Drittel der Langzeitarbeitslosen keinen Berufsabschluss haben, müsse es doch darum gehen, sie zu qualifizieren, anstatt sie abzuschieben, wie die SPD-Politikerin Annika Klose erklärte. Kai Whittaker (CDU) führte aus: „Die AfD findet, dass wir zu wenig Fachkräfte in Deutschland haben und will das Problem damit lösen, dass sie fast eine Million Menschen von heute auf morgen als dauerhaft arbeitsunfähig einstuft.“
Die Grünen kritisieren das Schubladendenken und betonen, dass das Konzept der AfD den Herausforderungen nicht gerecht werde, während die FDP nachfragte, was im Antrag fehle, um den Betroffenen zu helfen. Heidi Reichinnek (Die Linke) bezeichnete die Forderungen der AfD als widerlich und ineffektiv und erklärte, dass niemand gezwungen werden könne, den nächstbesten Job unter Zeitdruck anzunehmen.
Um die Zahl der Aufstocker zu reduzieren, plädierte Alexander Ulrich (BSW) für einen höheren Mindestlohn und mehr Tarifbindung, was die AfD jedoch ablehne.
Zusammenfassend zeigt sich, dass die Debatte um die Reform des Bürgergeldes von heftigen Auseinandersetzungen geprägt ist, in denen die AfD ihre ambitionierten Pläne aufstellt, jedoch auf starken Widerstand aller anderen Fraktionen stößt, die die Maßnahmen als problematisch und realitätsfern erachten.
Ruhr24 berichtete, dass dem Bürgergeld nach der Bundestagswahl 2025 eine unsichere Zukunft bevorstehen könnte. Weitere Details zu den Reaktionen auf die AfD-Pläne finden sich in einem Artikel von Das Parlament.