
Hans-Eckhard Sommer, der Chef des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), hat auf kontroverse Weise das Ende des individuellen Asylrechts gefordert. Dies geschieht in einem politischen Umfeld, das von gemischten Reaktionen geprägt ist. Der Vorschlag hat rechtliche und politische Hürden, die schwer zu überwinden sein werden. Laut t-online ist das individuelle Asylrecht in Artikel 16a des Grundgesetzes verankert, und jede Änderung bedarf einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat.
Sommer hat betont, dass die Politik in der Lage ist, vieles zu ändern, wenn der Wille dazu vorhanden ist. Er sieht eine Möglichkeit, das bestehende System durch humanitäre Aufnahmen in erheblichem Umfang zu ersetzen. In einer weiteren Aussage unterstrich er, dass Personen, die unerlaubt nach Deutschland einreisen, keine Aussicht auf einen Bleiberecht haben sollten, wie der Spiegel berichtet.
Kritik und Unterstützung
Die Reaktionen auf Sommers Vorschlag sind geteilt. Während die CDU und Teile der Union offen für seine Ideen sind, kritisieren die Sozialdemokraten vehement seine Position. Innenministerin Nancy Faeser stellt klar, dass das Asylrecht nicht zur Disposition steht. Sie macht deutlich, dass Kontingente das Problem der Kriegsflüchtlinge nicht lösen können und dass Schleuser nicht aufhören würden, unabhängig von gesetzlichen Änderungen.
Ralf Stegner von der SPD nennt Sommers Äußerungen als unangebracht für einen Behördenleiter, während Clara Bünger von der Linken sogar den Rücktritt von Sommer fordert. Ein zentrales Thema der Debatte bleibt die Frage der Rückweisungen an den deutschen Grenzen. Hier herrscht Einigkeit zwischen Union und SPD, während der Umgang mit Nachbarländern weiterhin strittig bleibt. Die SPD betont, dass die Zustimmung der Nachbarländer erforderlich ist, während die Union eine bloße Information der Regierungen für ausreichend hält.
Ausblick auf zukünftige Veränderungen
Die Union drängt zudem darauf, Asylverfahren außerhalb der EU abzuwickeln und fordert, dass Doppelstaatler, die extremistische oder antisemitische Straftaten begehen, ihre Staatsbürgerschaft aberkannt wird. In diesem Kontext gibt es auch internationale Dimensionen, die berücksicht werden müssen. Deutschland sowie andere EU-Staaten sind an die Genfer Flüchtlingskonvention gebunden, die seit ihrer Verabschiedung im Jahr 1951 das Rückkehrverbot in Verfolgung festschreibt, wie die bpb erläutert.
Die Flüchtlingspolitik muss auch im Lichte der gewachsenen Herausforderungen betrachtet werden. Die Migrationsmotive sind vielfaltig und nicht immer klar zu trennen, und Staaten müssen zwischen schutzbedürftigen Migranten und anderen unterscheiden. Das internationale Flüchtlingsrecht, entstanden als Reaktion auf die Weltkriege des 20. Jahrhunderts, spielt eine zentrale Rolle in dieser Debatte.