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Barrierefreiheit in Neustrelitz: Gehbehinderte Frau fordert Lösungen!

Heike Kalb, eine beispielsweise betroffene Gehbehinderte aus Neustrelitz, konnte beim Bürgerdialog der SPD in der Bäckerei „Kornhus“ am 17. Februar 2025 nicht teilnehmen. Der Grund: Die Bäckerei ist nicht barrierefrei, was für viele Menschen mit Behinderungen eine Vielzahl von Herausforderungen mit sich bringt. Kalb, die auf einen Rollstuhl und Seniorenscooter angewiesen ist, äußerte ihre Frustration über die mangelnde Barrierefreiheit in Geschäften, Hotels und Restaurants in der Stadt. Treppen, Geländer und schmale Türen stellen für sie besonders große Hürden dar.

Ein weiteres gesundheitliches Problem hat Kalb mit einer Prothese am rechten Unterschenkel, die sie aufgrund einer peripheren arteriellen Verschlusskrankheit trägt. Ihre Wünsche nach pragmatischen und schnellen Lösungen für die Barrierefreiheit sind nicht nur auf ihre Bedürfnisse beschränkt. Viele Senioren in Neustrelitz kämpfen mit ähnlichen Problemen. Zudem müht sich Kalb, eine geeignete behindertengerechte Wohnung in der Stadt zu finden, was ebenfalls erstaunlich schwierig ist.

Herausforderungen für Seniore und Menschen mit Behinderungen

Besonders peinlich ist für die Anwenderin auch das Kopfsteinpflaster in Neustrelitz, das ihr Fortkommen erschwert, insbesondere beim Überqueren des Marktplatzes. Im Hinblick auf ihre Mobilität in der Freizeit hat Kalb einen Autoanhänger für ihren Seniorenscooter angeschafft. Die Suche nach geeigneten, behindertengerechten Unterkünften für Urlaube gestaltet sich jedoch schwierig, da diese oft ausgebucht sind, was das Reisen für Betroffene unnötig kompliziert macht.

Die Lage von Menschen mit Behinderungen ist in Deutschland durch gesetzliche Regelungen wie das „Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG)“ verbessert worden. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Barrierefreiheit im öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) zu fördern. Die Einführung des BGG im Jahr 2002 hat dazu geführt, dass wichtige Gesetze im Bereich ÖPNV, Eisenbahn, Luftverkehr und Straßenbau geändert wurden, um die Mobilität von Menschen mit Behinderungen zu erhöhen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern, wie bmdv.bund.de berichtet.

E-Scooter als praktische Lösung

Für Menschen mit körperlichen Einschränkungen können E-Scooter eine wertvolle Alternative zur Mobilität bieten. Seit 2019 dürfen E-Scooter im Straßenverkehr genutzt werden, reguliert durch die Verordnung für „Elektrokleinstfahrzeuge“. Diese Fahrzeuge können Menschen mit chronischen Erkrankungen, wie beispielsweise Multiple Sklerose oder Epilepsie, helfen, ihren Alltag zu bewältigen. Die Nutzung von E-Scootern erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen, die eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h und Maßnahmen zur Verkehrssicherheit beinhalten, so handicap-bazar.de.

Die Entwicklungen in der Barrierefreiheit und die Einführung von E-Scootern sind wichtige Schritte, jedoch bleibt noch viel zu tun, um eine vollumfängliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Die alternde Gesellschaft erfordert zudem, dass Barrierefreiheit als notwendiger Bestandteil der Verkehrspolitik etabliert wird, um das Lebensumfeld für Betroffene zu verbessern.

Statistische Auswertung

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Neustrelitz, Deutschland
Beste Referenz
nordkurier.de
Weitere Infos
handicap-bazar.de

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