BrandenburgDeutschlandLage

Brandenburg stoppt Aufnahme von afghanischen Ortskräften – Was nun?

Am 6. März 2025 hat die Brandenburger Innenministerin Katrin Lange (SPD) bekannt gegeben, dass Brandenburg keine Geflüchteten aus dem Ortskräfte-Programm für Afghanistan mehr aufnehmen wird. Diese Entscheidung markiert das Ende einer Vereinbarung mit dem Bund, die von ihrem Vorgänger Michael Stübgen (CDU) getroffen wurde. Die bestehende Vereinbarung zur Aufnahme und Verteilung von Ortskräften in Deutschland ist seit Ende letzten Jahres ausgelaufen und wird nicht verlängert. Das bedeutet, dass die Erstaufnahme in Brandenburg nicht mehr zur Verfügung steht, was die Lage für viele ehemalige Ortskräfte und deren Familien weiter kompliziert.

Lange hat ihr Ministerium angewiesen, die Vereinbarung mit dem Bund neu zu verhandeln. Diese Schritte werden von einem tiefen Misstrauen in Bezug auf das Auswahlverfahren der Flüchtlinge und die damit verbundenen Sicherheitsbedenken begleitet. In einer Stellungnahme forderte Lange die Bundesregierung auf, offene Fragen zeitnah zu klären.

Bedenken aus der politischen Landschaft

Kritische Stimmen kommen nicht nur von der Brandenburger Ministerin, sondern auch aus den Reihen der CDU/CSU sowie von mehreren Landesinnenministern. Diese richten sich gegen die aktuellen Verfahren zur Aufnahme von Flüchtlingen, die oftmals als intransparent wahrgenommen werden. Ein kürzlich gelandeter Flug am Flughafen BER brachte 132 Menschen aus Afghanistan nach Deutschland, von denen acht in Brandenburg untergebracht werden sollten. Doch 25 Personen wurden kurzfristig von der Liste gestrichen, ohne weitere Erklärungen.

Das Bundesaußenministerium hat derweil die Flüge und die Auswahl der Passagiere verteidigt. Diese müssen zuvor Prüfverfahren durchlaufen, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen entsprechen. Insgesamt haben rund 3.000 weitere Menschen aus Afghanistan eine Aufnahmezusage erhalten.

Rechtslage und Hintergründe

Die Koordination der Aufnahme und Verteilung von Personen, die aus Afghanistan eingereist sind, liegt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Einreise erfolgt vor allem für Ortskräfte, die für deutsche Behörden oder Organisationen gearbeitet haben, sowie für besonders gefährdete Personen mit einer Aufnahmezusage nach § 22 S. 2 AufenthG. Die Prüfung solcher Zusagen obliegt den Ressortbeauftragten der Bundesregierung.

Nach der Machtübernahme der Taliban am 15. August 2021 wurde eine massive militärische Evakuierungsmaßnahme durchgeführt, um die Evakuierung von deutschen Staatsangehörigen und ehemaligen Ortskräften sicherzustellen. Die ankommenden Personen erhält zunächst ein Ausnahmevisum für bis zu 90 Tage. Bei nachfolgender Feststellung einer Aufnahmezusage wird der Asylantrag zurückgenommen und ein Aufenthaltstitel erteilt.

Laut BAMF besteht für Personen ohne Aufnahmezusage die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen, was einem mittel- bis langfristigen Aufenthalt in Deutschland dienen kann. Allerdings bringt die Rechtsunsicherheit nach Ablauf der 90 Tage, in denen die Unterbringung gesichert ist, viele der Geflüchteten in eine prekäre Lage.

Die aktuelle Entscheidung von Katrin Lange zeigt die komplexe und herausfordernde Situation im Umgang mit ehemaligen Ortskräften aus Afghanistan und wirft Fragen über die Zukunft dieser Menschen auf, deren Sicherheit und Perspektiven nun ungewiss bleiben.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Brandenburg, Deutschland
Beste Referenz
rbb24.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert