
Am 19. März 2025 hat der Bundestag entscheidende Änderungen des Grundgesetzes verabschiedet, die sich auf die Bereiche Verteidigung, Infrastruktur und Klimaneutralität konzentrieren. Die Änderungen zielen darauf ab, die Schuldenbremse zu lockern, um höhere Ausgaben für Verteidigung und zukunftsorientierte Projekte zu ermöglichen. Ein zentraler Bestandteil dieser Reform ist die Schaffung eines Sondervermögens von 500 Milliarden Euro, das insbesondere für Infrastrukturausgaben und Maßnahmen zur Klimaneutralität bis 2045 vorgesehen ist, auch wenn letzteres nicht als Staatsziel im Grundgesetz verankert wurde.
Die Schuldenbremse, die seit 2009 in Kraft ist, untersagt Neuverschuldung für Bund und Länder. Für den Bund bedeutet das, dass Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich ohne Kredite ausgeglichen werden müssen, wobei Schulden maximal 0,35% des Bruttoinlandsprodukts betragen dürfen. Einzige Ausnahmen waren bislang Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituationen, wie die Corona-Pandemie. Durch die neuen Beschlüsse gilt nun, dass Verteidigungsausgaben und einige sicherheitsrelevante Ausgaben von der Schuldenbremse ausgenommen sind.
Details zu den Änderungen
Mit dem Beschluss können die Verteidigungsausgaben des Bundes in Höhe von bis zu 1% des BIP (ca. 44 Milliarden Euro) aus dem regulären Haushalt getätigt werden. Darüber hinaus können zusätzliche investive Maßnahmen durch Kredite aus dem Sondervermögen finanziert werden, sofern mindestens 10% des normalen Haushalts für Investitionen aufgebracht werden. Der Bund ist somit in der Lage, 100 Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds sowie weitere 100 Milliarden Euro für die Infrastruktur der Bundesländer bereitzustellen.
Die neuen Regelungen ermöglichen es auch den Bundesländern, Kredite in Höhe von 0,35% des BIP aufzunehmen, was eine erhebliche Lockerung der bisherigen Schuldenbremse darstellt. Eine Genehmigung durch den Bundesrat ist jedoch Voraussetzung. Die Änderungen des Grundgesetzes waren erforderlich, um den aktuellen Verhältnissen gerecht zu werden, speziell im Hinblick auf die geopolitische Lage und die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands, insbesondere angesichts der Bedrohung durch Russland.
Politische Reaktionen
Die Zustimmung zu diesen weitreichenden Änderungen fiel nicht ohne politische Auseinandersetzungen. So wurde ein Antrag der FDP und der AfD zur Änderung der Sitzung im Bundestag abgelehnt, während Unterstützung vonseiten des BSW kam, jedoch keine Mehrheit fand. CDU-Chef Friedrich Merz bezeichnete die Maßnahmen als notwendig, um die Verteidigungsfähigkeit angesichts internationaler Konflikte zu sichern. Im Gegensatz dazu kritisierte die Linkspartei die geplanten Ausgaben als „unsozial“ und warnte vor den finanziellen Belastungen, die auf vulnerable Gruppen zukommen könnten.
In den politischen Diskussionen stellte der SPD-Fraktionschef Lars Klingbeil die Grundgesetzänderungen als positives Signal dar, das den Alltag der Bürger erleichtern und abrufbare Frieden sichern solle. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann verteidigte die Zustimmung zum Schuldenpaket, insbesondere in Bezug auf Klimaschutz. Auch der FDP-Fraktionschef Christian Dürr äußerte Kritik an der Entscheidung, jedoch nicht ohne zu betonen, dass die Schuldenbremse als „Versicherung für künftige Generationen“ erhalten bleiben müsse.
Um die Änderungen in Kraft treten zu lassen, steht als nächster Schritt die Zustimmung des Bundesrates an, die am Freitag erfolgen muss. Hierbei ist ebenfalls eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, was aufgrund unterschiedlicher Interessen der Bundesländer unsicher bleibt. Insgesamt reflektieren die aktuellen Beschlüsse einen tiefgreifenden politischen Wandel in der deutschen Finanzpolitik, der durch die geopolitischen Herausforderungen verstärkt wird.
Der Bundestag hatte am 14. März 2025 eine Einigung über das milliardenschwere Finanzpaket erzielt, das sowohl die Verteidigung als auch Infrastrukturprojekte umfasst. Angesichts der angespannten Sicherheitslage wurden die notwendigen Grundgesetzänderungen als eilig und unabdingbar erachtet. Die Reformen könnten somit auch einen langfristigen Einfluss auf die finanzpolitische Handschrift Deutschlands haben und die künftige Ausrichtung der Haushaltsgestaltung maßgeblich bestimmen.