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Flug nach Leipzig: Deutschland rettet 138 Afghanen aus der Krise!

Am Mittwochabend landete ein von der Bundesregierung gechartertes Flugzeug am Flughafen Leipzig/Halle mit insgesamt 138 afghanischen Passagieren an Bord. Der Flug hatte zuvor in Islamabad, Pakistan, gestartet. Nach Angaben von Merkur, kam der Flug am späten Abend an, nachdem die Reise am Vormittag begonnen hatte.

Die Ankommenden verfügen über eine rechtsverbindliche Aufnahmezusage, wie das Auswärtige Amt bestätigte. Unter ihnen befinden sich 45 Kinder und Jugendliche sowie 76 weibliche und 62 männliche Personen. Diese Gruppe gehört zu den besonders gefährdeten Afghanen, die aufgrund ihrer früheren Zusammenarbeit mit deutschen Institutionen oder der Bedrohung durch die Taliban auf eine Einreise nach Deutschland warteten.

Herausforderungen der Aufnahme

Aktuell warten rund 2.600 besonders gefährdete Menschen in Pakistan auf ihre Aufnahme in Deutschland. Die Wartenden haben bereits in der Vergangenheit Aufnahmezusagen erhalten. Neue Zusagen werden von der Bundesregierung jedoch nicht mehr erteilt. Diese Situation hat zu Kritik bei Politikern der Union geführt. CDL-Innenexperte Alexander Throm äußerte sich besorgt über die geplanten Flüge im April, da im Koalitionsvertrag festgelegt wurde, dass freiwillige Bundesaufnahmeprogramme beendet werden sollen.

Die Sicherheit jeder einzelnen Person hat für die Bundesregierung dabei oberste Priorität. Vor der Einreise erfolgt eine umfassende Überprüfung. Zudem ist es wichtig zu beachten, dass Pakistan Anfang April eine neue Abschiebewelle afghanischer Geflüchteter initiiert hat, was die Dringlichkeit für eine Aufnahme in Deutschland erhöht.

Koordinierung durch das BAMF

Die Koordination der Aufnahme und Verteilung der aus Afghanistan eingereisten Personen wird durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gewährleistet. Dieses stellt sicher, dass die Einreise in enger Zusammenarbeit mit der Bundesregierung erfolgt, insbesondere für Personen, die als Ortskräfte oder besonders gefährdet gelten. Ankommende erhalten zunächst ein Ausnahmevisum für bis zu 90 Tage, während das BAMF prüft, ob bereits eine Aufnahmezusage vorliegt.

Im Falle eines Fehlens der Aufnahmezusage haben die Personen die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen, der jedoch freiwillig ist. Ein Asylantrag könnte im späteren Verlauf zur Legalisierung des Aufenthalts führen, insbesondere wenn eine Aufnahmezusage erteilt wird. Diese Regelungen basieren auf der rechtlichen Grundlage gemäß § 22 AufenthG, die eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen ermöglicht, und sind speziell in der Zeit nach der Machtübernahme der Taliban am 15. August 2021 entwickelt worden, um exfiltrierte Afghanen zu unterstützen.

Die Herausforderungen der Integration und Aufnahme von Flüchtlingen aus Afghanistan bleiben dabei eine bedeutende gesellschaftliche und politische Aufgabe. Die kontinuierliche Debatte zeigt, wie komplex die Lage und die entsprechenden Maßnahmen sind, die notwendig sind, um Geflüchteten ein sicheres Leben zu ermöglichen.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Leipzig/Halle, Deutschland
Beste Referenz
merkur.de

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