
In Mecklenburg-Vorpommern weckt die Rückforderung von Corona-Soforthilfen mehr als fünf Jahre nach deren Ausschüttung an Unternehmen erhebliche Kontroversen. Ein Großteil der im Frühjahr 2020 bereitgestellten Summe von rund 322 Millionen Euro ist bereits zurückgefordert worden. Ein erheblicher Anteil der Antragsteller hatte ursprünglich damit gerechnet, die Leistungen als nicht rückzahlbare Zuschüsse erhalten zu haben. Der Infektionsschutz zwang am 16. März 2020 zur Schließung aller Kitas und Schulen, und schon zwei Tage später folgten die nicht notwendigen Geschäfte.
Bis zum 19. März 2020 wurden zudem alle Touristen aufgefordert, Mecklenburg-Vorpommern zu verlassen. Diese Maßnahmen führten dazu, dass etwa 36.000 Anträge auf Soforthilfe bewilligt wurden, die damals eine wichtige Unterstützung für viele Unternehmen darstellten. Doch die Freude über die Hilfen währte nur kurz, da nach der Endabrechnung 226 Millionen Euro zurückgefordert wurden – mehr als zwei Drittel der ausgezahlten Summe. Über 4.000 Widersprüche gegen diese Rückforderungen sind nach wie vor anhängig, was die betroffenen Unternehmen zusätzlich in eine schwierige Lage bringt.
Rechtliche Auseinandersetzungen
Aktuell sind 206 Verfahren vor Gericht anhängig, von denen bisher 15 Urteile zugunsten des Landes entschieden wurden. Die Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern haben bis jetzt etwa 137 Millionen Euro an zurückgeforderten Hilfen zurückgezahlt, wobei die Mittel überwiegend aus Bundesmitteln stammen. Ein weiteres finanzielles Problem stellt die Zinszahlung dar: Rund zwei Millionen Euro Zinsen auf die zurückgeforderten Soforthilfen wurden bereits gezahlt. Zinsen können in Fällen von Nichtmitwirkung, Betrug, Stundung oder Ratenzahlung anfallen.
Derzeit haben Unternehmen 2.303 Forderungen auf Stundung der Corona-Soforthilfen beantragt. Die Situation ist angespannt, zumal viele Unternehmen während der Pandemie bereits massive Umsatzverluste erlitten hatten und sich am Rande ihrer finanziellen Möglichkeiten bewegen.
Bundesweite Situation der Corona-Hilfen
Im gesamten Bundesgebiet wurden während der Pandemie Hilfen in Höhe von mehr als 60 Milliarden Euro ausgezahlt. Aus verschiedenen Hilfsprogrammen belief sich die Summe auf etwa 60,1 Milliarden Euro. Die einzelnen Unternehmen mussten bei der Antragstellung eine Umsatzprognose abgeben und den tatsächlichen Bedarf nachweisen. Die Schlussabrechnung erfolgt durch prüfende Dritte, häufig Steuerberater, welche auch die Anträge einreichten. Diese Abrechnungen sind für viele Unternehmen eine Herausforderung, da sie unter erheblichem Druck stehen.
Bis zu sechs Monate haben die Firmen Zeit, Rückzahlungen zu leisten, und Ratenzahlungen sind möglich. Bislang haben rund 25 Prozent der Betriebe Rückzahlungen im Durchschnitt von etwa 7.400 Euro zu leisten. In einer Analyse der bislang bearbeiteten Schlussabrechnungen haben etwa 33 Prozent der Unternehmen ihre Förderung bestätigt bekommen. Für viele Unternehmen, die durch die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie stark belastet sind, könnte die Rückzahlung jedoch das Aus bedeuten.
Das Ministerium rechnet damit, dass bis zur gesetzten Frist am Montag 90% aller Abrechnungen vorliegen werden. Wer keine Schlussabrechnung einreicht, muss jedoch die gesamten Corona-Hilfen zurückzahlen. Diese komplexe und oft langwierige Überprüfung der eingegangenen Abrechnungen könnte die Thematik der Corona-Wirtschaftshilfen noch Jahre relevant halten, wie der Deutsche Steuerberaterverband prognostiziert.
Die Behörden gehen von Rückzahlungen in Höhe von rund 700 Millionen Euro bis zum Ende des Jahres aus. Definitive Zahlen sind jedoch erst nach Abschluss der umfassenden Prüfungen und Abrechnungen zu erwarten, was die Unsicherheit für viele Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern und darüber hinaus verstärkt.