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Jedes sechste DRK-Krankenhaus in akuter Insolvenzgefahr!

Fast jedes sechste Krankenhaus des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) ist insolvent. Diese alarmierende Nachricht wurde von DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt in einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ veröffentlicht. Von insgesamt 38 Krankenhäusern, die das DRK betreibt, sind fünf in Rheinland-Pfalz und eines in Hessen von der Insolvenz betroffen. Die finanzielle Lage in der Branche bleibt damit angespannt.

Die Probleme beschränken sich jedoch nicht nur auf die Einrichtungen des DRK. In den vergangenen Jahren mussten in Bayern und Baden-Württemberg jeweils ein Krankenhaus schließen, was auf die kritische finanzielle Situation hinweist. Hasselfeldt äußerte sich besorgt über die Zukunft vieler gemeinnütziger Krankenhäuser, die stark von den aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen betroffen sind. Mit der fehlenden finanziellen Übergangsregelung bei der geplanten Krankenhausreform sehe sie weitere Einrichtungen akut in Gefahr, zahlungsunfähig zu werden.

Die Herausforderungen der Krankenhausreform

Die Krankenhausreform, die im vergangenen Jahr von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach beschlossen wurde, sieht eine grundlegende Neuausrichtung des Finanzierungssystems vor. Bisher wird die Finanzierung überwiegend über Fallpauschalen abgewickelt. Die Reform hingegen strebt eine stärkere Spezialisierung der Krankenhäuser an und will eine Teilabkehr von diesem System erreichen. Ziel ist die Verbesserung der Behandlungsqualität und die Verhinderung eines unkontrollierten Krankenhaussterbens.

Diese Veränderungen werfen jedoch Fragen auf. Diese Reform könnte dazu führen, dass es in Zukunft weniger Krankenhäuser gibt, was für Patienten längere Wege zu einer Klinik zur Folge haben könnte. Der DRK-Präsidentin ist besonders wichtig, dass gewerbliche und kommunale Krankenhäuser im Gegensatz zu freien Trägern wie dem DRK über mehr finanzielle Rücklagen verfügen, was ihre Stabilität erhöht.

Finanzielle Sicherheiten und neue Vergütungsmodelle

Die Reform beinhaltet auch die Einführung einer Vorhaltefinanzierung sowie leistungsabhängige Vergütungssysteme. Während die genaue Ausgestaltung noch in den Grundzügen steht, zeigt sich, dass Qualitätskriterien für Krankenhäuser festgelegt werden sollen. Dies ist ein Schritt, der garantiert, dass Kliniken bestimmte Leistungen erbringen können. Um die Qualität der Behandlungen zu sichern, sollen die Krankenhäuser in verschiedene Leistungsgruppen eingeteilt werden:

Leistungsstufe Beschreibung
Level I Wohnortnahe Grundversorgung
Level II Regel- und Schwerpunktversorgung
Level III Maximalversorgung

Diese Einteilung wird auf Bundesebene erfolgen und die Planungshoheit der Länder nicht beeinflussen. Letztlich bleibt es eine Herausforderung für alle Beteiligten, die Krankenhausversorgung in Deutschland nachhaltig zu reformieren und die Qualität der medizinischen Versorgung sicherzustellen.

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Rheinland-Pfalz, Deutschland
Beste Referenz
t-online.de
Weitere Infos
spiegel.de

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