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Kickl fordert: „Festung Österreich“ gegen Massenmigration!

Am 12. März 2025 äußern sich Herbert Kickl, der Bundesparteiobmann der FPÖ, und die EU-Abgeordnete Petra Steger kritisch zur aktuellen Lage der EU-Rückführungsrichtlinie. Kickl bezeichnet die EU-Kommission und Migrationskommissar Magnus Brunner als „Schutzpatrone der illegalen Massenmigration“, während eine Rückführung der Migranten weiterhin unwahrscheinlich bleibt. Zudem wird erwartet, dass es weder eine „Festung Europa“ noch eine konsequente Durchsetzung der Dublin-Regeln geben wird, was die Sorgen der EU-Bürger weiter anheizt.

Nach Kickls Worten handelt es sich bei den bestehenden Regelungen lediglich um eine unwirksame „Beruhigungspille“ für die Bevölkerung. Aktuelle Statistiken zeigen, dass weniger als 20% der illegalen Asylsuchenden mit einem negativen Bescheid tatsächlich abgeschoben werden. Die Situation in Europa bleibt angespannt, da täglich Tausende von neuen illegalen Einwanderern an die Außengrenzen der EU strömen.

Kritik an der Dublin-Verordnung

Steger kritisiert zudem die unzureichende Umsetzung der Dublin-Regeln und fordert, dass umfassendere Rückführungsabkommen notwendig sind. Der Spielraum für Sanktionen gegen Staaten, die sich weigern, illegale Asylanten zurückzunehmen, beschränkt sich bislang auf Visa-Ebene. Besonders ins Auge fällt der fehlende politische Wille zur Abschiebung syrischer Asylanten, was einen ernsthaften Problempunkt darstellt. Kickl betont in diesem Zusammenhang die Dringlichkeit eines konsequenten Schutzes der EU-Außengrenzen, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.

Das Thema gewinnt zusätzlich an Brisanz durch ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieser hat entschieden, dass Deutschland für Flüchtlinge, die illegal über die Außengrenzen der EU einreisen, in der Regel nicht zuständig ist, gemäß den geltenden Dublin-Regeln. Diese Regelung bleibt auch dann bestehen, wenn andere EU-Staaten sich nicht daran halten.

Überlastung in Italien

Im Jahr 2023 gab es nur elf Überstellungen nach Italien, da die dortigen Behörden wegen Überlastung keine Dublin-Überstellungen mehr akzeptieren, abgesehen von Familienzusammenführungen von Minderjährigen. Dies hat zu der besorgniserregenden Situation geführt, dass das Bundesverwaltungsgericht kürzlich bestätigt hat, dass keine systemische Schwachstelle in Italien existiert, die eine Rückkehr von anerkannten Flüchtlingen unmöglich macht.

Dies stellte auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen vor eine Herausforderung, da es um Klärung der rechtlichen Zuständigkeit Deutschlands in Verbindung mit Italiens einseitigem Aufnahmestopp bat. Der EuGH hat entschieden, dass dieser Aufnahmestopp nicht automatisch zu einer systemischen Schwachstelle führt, die Deutschland zur Zuständigkeit verpflichtet.

Das jüngste Sicherheitspaket in Deutschland sieht zudem vor, dass Leistungen für Flüchtlinge gestrichen werden können, wenn ein anderes EU-Land für die Rückführung zuständig ist. Bis zum 30. Juni 2024 wurden lediglich zwei Personen von Deutschland nach Italien überstellt; nach sechs Monaten geht die Zuständigkeit automatisch auf Deutschland über, was eine nicht unerhebliche rechtliche Unsicherheit birgt.

In diesem Kontext haben sich die EU-Staatschefs auf eine schnellere Abschiebung abgelehnter Asylbewerber verständigt, während die EU-Kommission mit der Überarbeitung der bestehenden Regelungen beauftragt wurde. Um die aktuellen Herausforderungen besser zu bewältigen, wurde bereits im September 2020 ein Neuer Pakt für Migration und Asyl ins Leben gerufen, der auf Solidarität und eine gerechte Verteilung der Verantwortung abzielt.

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