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Krankheiten im Anstieg: Was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen!

In Deutschland ist die Situation rund um Krankmeldungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aktuell von besonderem Interesse. Der Winter bringt nicht nur kaltes Wetter mit sich, sondern auch eine Zunahme von Atemwegserkrankungen. Laut dem Robert Koch-Institut leiden aktuell etwa 5,3 Millionen Menschen an akuten Atemwegserkrankungen. In der ersten Januarwoche suchten etwa 900.000 Menschen ärztliche Hilfe, was auf mehrere gleichzeitig auftretende Infektionswellen zurückzuführen ist. Damit ist die Situation besorgniserregend und betont die Wichtigkeit des richtigen Umgangs mit Krankmeldungen.

Ein häufiges Missverständnis unter Arbeitnehmern ist die Regelung zur Krankschreibung. Schwäbische berichtet, dass Arbeitnehmer sich sofort nach Eintritt einer Erkrankung beim Arbeitgeber melden müssen; eine Krankmeldung ist spätestens am dritten Tag erforderlich. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber im Bedarfsfall eine Krankschreibung bereits am ersten Tag verlangen können.

Missverständnisse über Krankmeldungen

Ein weiterer weit verbreiteter Irrtum betrifft die Mitteilung der Diagnose. Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, genaue Angaben über ihre Erkrankung zu machen; es genügt, wenn sie die voraussichtliche Dauer ihrer Abwesenheit mitteilen. Zudem ist es wichtig zu wissen, dass krankheitsbedingte Urlaubstage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden, jedoch ein ärztliches Attest erforderlich ist.

Die Krankschreibung allein schützt nicht vor einer Kündigung. Arbeitgeber können durchaus kündigen, wenn die Gründe dafür hinreichend sind. Auch während einer Krankheitsphase sind Arbeitnehmer nicht per se an einen Arbeitsplatz gebunden – sie dürfen arbeiten, wenn sie sich dazu in der Lage fühlen. Arbeitgeber haben jedoch das Recht, eine Krankmeldung anzuzweifeln, wenn dafür gute Gründe vorliegen.

Ein weiteres Thema ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), die seit Anfang 2023 eingeführt wurde. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informierte, dass Arbeitgeber die Informationen über die eAU selbst abrufen müssen. Diese Übermittlung erfolgt über gesicherte und verschlüsselte Datenverbindungen, wobei die Diagnose nicht übermittelt wird. Arbeitnehmer sind weiterhin verpflichtet, ihren Arbeitgeber umgehend über ihre Krankmeldung zu informieren.

Veränderte Krankheitsstatistiken

Die Arbeitsmarktsituation wird auch durch die steigenden Krankmeldungen beeinflusst. Statistisches Bundesamt berichtet, dass der Krankenstand in Deutschland 2023 auf 6,1 % angestiegen ist. Im Durchschnitt waren Arbeitnehmer 15,1 Arbeitstage im Jahr 2023 krank gemeldet, ein Anstieg um 4,0 Tage im Vergleich zu 2021. Diese Entwicklung könnte durch Grippe- und Erkältungswellen bedingt sein, was die Bedeutung einer korrekten Krankmeldung weiter unterstreicht.

Der Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber beträgt maximal sechs Wochen pro Jahr, danach übernehmen die Krankenkassen die Zahlung von Krankengeld. Es gilt zu beachten, dass immer nur Krankmeldungen mit einer Abwesenheitsdauer von mehr als drei Tagen erfasst werden.

Insgesamt zeigt sich, dass in der kalten Jahreszeit eine präzise Handhabung von Krankmeldungen für Arbeitnehmer entscheidend bleibt. Das bewusste Vermeiden von Missverständnissen und die Beherzigung der gesetzlichen Regelungen können helfen, Herausforderungen während der Krankheitszeiten besser zu bewältigen.

Statistische Auswertung

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Beste Referenz
schwaebische.de
Weitere Infos
gesund.bund.de

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