
Die bevorstehende Erhöhung der Renten ab Juli 2025 könnte für viele Senioren eine ernsthafte Steuerfalle darstellen. Laut InFranken müssen Rentner bis zum 31. Juli 2025 eine Steuererklärung für das Jahr 2024 abgeben. Das Besondere an den Rentenzahlungen ist, dass sie unversteuert ausgezahlt werden, abgesehen von den Abzügen für Kranken- und Pflegeversicherung.
Es gibt bestimmte Bruttorenten, ab denen eine Steuererklärung erforderlich ist. Neben diesen Schwellenwerten ist es auch wichtig, die Freibeträge im Blick zu behalten. Für 2024 wurde der Grundfreibetrag für Alleinstehende auf 11.784 Euro angehoben, während verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartner von einem Freibetrag von 23.568 Euro profitieren können. Im Jahr 2025 steigt der Grundfreibetrag auf 12.096 Euro, was die steuerliche Situation vieler Rentner weiter entlasten wird, wie Finanztip feststellen kann.
Die Konsequenzen der Rentensteuer
Die Entscheidung, ob eine Steuererklärung nötig ist, hängt nicht nur von der Höhe der Rente ab. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat klargestellt, dass das Finanzamt den steuerpflichtigen Anteil der Bruttorente über den Anpassungsbetrag berechnet. Die DRV übermittelt alle relevanten Daten automatisch an das Finanzamt, was den Verwaltungsaufwand für Rentner reduziert.
Für das Jahr 2024 sind die Bruttorenten, bei denen keine Steuererklärung erforderlich ist, wie folgt:
Jahr | Westen | Osten |
---|---|---|
2005 | 21.884 € | 20.224 € |
2006 | 21.355 € | 19.848 € |
2007 | 20.916 € | 19.531 € |
2008 | 20.593 € | 19.337 € |
2009 | 20.205 € | 19.089 € |
2010 | 19.753 € | 18.751 € |
2011 | 19.415 € | 18.499 € |
2012 | 19.043 € | 18.318 € |
2013 | 18.657 € | 18.133 € |
2014 | 18.344 € | 17.913 € |
2015 | 18.113 € | 17.779 € |
2016 | 17.858 € | 17.651 € |
2017 | 17.561 € | 17.438 € |
2018 | 17.289 € | 17.216 € |
2019 | 17.009 € | 16.997 € |
2020 | 16.645 € | 16.693 € |
2021 | 16.538 € | 16.623 € |
2022 | 16.511 € | 16.639 € |
2023 | 16.730 € | 16.730 € |
2024 | 16.614 € | 16.614 € |
Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner gilt bei der gemeinsamen Steuererklärung das Doppelte dieser Beträge. Des Weiteren können Rentner von Steuervergünstigungen profitieren. So können beispielsweise Werbungskosten in Höhe von bis zu 102 Euro sowie ein Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro abgesetzt werden. Außerdem können sie die Ehrenamtspauschale von 840 Euro pro Jahr steuerfrei einnehmen.
Perspektiven und zukünftige Entwicklungen
Ein wichtiger Aspekt in der steuerlichen Betrachtung ist der sogenannte Rentenfreibetrag, der für 2024 auf 12.234 Euro festgelegt ist. Die Höhe hängt vom Rentenbeginn und der Rentenhöhe ab. Das Wachstumschancengesetz, das am 22. März 2024 verabschiedet wurde, sieht vor, dass die vollständige Besteuerung der Rente für zukünftige Rentenjahrgänge erst später greift.
Mit diesen Informationen sind Rentner besser gerüstet, um ihre finanzielle Zukunft zu planen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Steuerpolitik in den kommenden Jahren entwickeln wird, da viele Faktoren die finanzielle Lage der Rentner beeinflussen. Ein informierter Umgang mit den neuen Regelungen kann helfen, ihre finanzielle Belastung zu minimieren und Vorteile aus den bestehenden Freibeträgen zu ziehen.