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Rentnerehepaar in Nördlingen kämpft gegen drastische Pacht-Erhöhung!

In der idyllischen Stadt Nördlingen steht ein Rentnerehepaar vor einer dramatischen Wende in ihrem Leben. Gabriele Schröppel und Hans-Peter Schiele wohnen seit vielen Jahren auf einem Grundstück, das sie durch einen Erbbaurechtsvertrag gepachtet haben. Dieses Grundstück gehört Gabriele, die das Haus von ihren Eltern übernommen hat. Doch nun droht eine kräftige Erhöhung der Pacht, die ihre finanzielle Situation gefährdet.

Der Pachtvertrag, der über fast neun Jahrzehnte gültig ist, läuft bald aus. Ab dem nächsten Jahr plant die Stadt Nördlingen, die monatliche Pacht von bescheidenen 11 Euro auf stattliche 440 Euro zu erhöhen. Diese drastische Steigerung ist für das Paar untragbar, was Gabriele mit den Worten beschreibt, die Erhöhung sei aus Sicht des Erbbauvertrages „bodenlos“. Hans-Peter zeigt sich überrascht und fühlt sich unfair behandelt von der Stadtverwaltung.

Die Hintergründe des Erbbaurechts

Erbbaurechte wurden in Deutschland seit 1919 eingeführt, um Menschen, darunter auch sozial schwächeren Gruppen, den Zugang zu Wohnraum zu ermöglichen. Allerdings stehen gegenwärtig viele dieser Verträge vor dem Ablauf, was zu erheblichen Preiserhöhungen führen kann. In Nördlingen ist die Situation besonders komplex, da zahlreiche Erbbaurechtsverträge bald auslaufen und das Thema daher für viele Bürger von großer Bedeutung ist.

Die Stadt hat dem Paar die Möglichkeit verwehrt, das Grundstück vor neun Jahren zu kaufen. Jetzt wird der Preis für den Kauf auf 200.000 Euro festgesetzt, was für das Rentnerehepaar unerschwinglich ist. Das Rathaus und der Stadtrat äußern sich zu diesen Vorgängen nicht öffentlich, arbeiten jedoch an einer Lösung des Problems. Matthias Nagel vom Erbbaurechtsverband bestätigt die Argumentation der Stadt in Bezug auf die Pachtanpassungen.

Die Bedeutung des Erbbaurechts

Die Thematik des Erbbaurechts hat in den letzten Jahren wegen des immer drängender werdenden Problems des bezahlbaren Wohnraums an Relevanz gewonnen. Laut einer Studie des Deutschen Erbbaurechtsverbands und der Immobilienfirma Jones Lang LaSalle sind schätzungsweise etwa 5 Prozent aller Grundstücke in Deutschland im Erbbaurecht vergeben. Diese Studienergebnisse zeigen, dass 52 Prozent der Erbbaurechtsgeber den Bodenwert incl. Erschließungskosten zur Berechnung des Erbbauzinses verwenden, während 39 Prozent hierbei den Bodenwert abzgl. Erschließungskosten ansetzen.

Eine Anpassung des Erbbauzinses während der Laufzeit ist in fast allen Verträgen vorgesehen. In 88 Prozent der Fälle orientiert sich diese Anpassung am Verbraucherpreisindex (VPI). Die mittlere Laufzeit neuer Verträge beträgt 85 Jahre, wobei 36 Prozent der Erbbaurechtsverträge sogar Laufzeiten von mehr als 99 Jahren bieten.

Wenn in diesen Verträgen der Rückfall der Immobilie an den Erbbaurechtsgeber geregelt ist, sieht dies eine Entschädigung vor. Es bleibt abzuwarten, wie die Stadt Nördlingen mit der aktuellen Situation umgehen wird, um sowohl die Interessen der Erbbaurechtsnehmer als auch die finanziellen Belange der Stadt zu berücksichtigen.

Das Schicksal von Gabriele Schröppel und Hans-Peter Schiele steht also exemplarisch für viele andere, die in ähnlicher Lage sind. Es bleibt zu hoffen, dass für alle Betroffenen eine tragfähige Lösung gefunden wird.

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