
Die aktuelle Situation bezüglich der Strompreise hat viele Bürgergeld-Empfänger in eine schwierige Lage gebracht. Ein Beispiel dafür ist die Bürgergeld-Empfängerin Jannie aus Mannheim, die von ihrem Energieversorger eine Nachzahlung von fast 1.000 Euro gefordert wird. Jannie ist nicht nur von dieser Summe überrascht, sondern auch von der Herkunft dieser Kosten, da das Jobcenter normalerweise die Stromkosten direkt abzieht. Sie äußert sich skeptisch, denn sie lebt nur mit einem ihrer drei Kinder in der Wohnung und besitzt keine energieaufwändigen Geräte, die einen derartigen Verbrauch rechtfertigen würden. Nach einem Besuch bei ihrem Energieversorger stellt sich heraus, dass die Nachzahlung aufgrund von Mahngebühren auf 1.113 Euro angestiegen ist.
Jannie plant nun, die Nachzahlung in monatlichen Raten von 20 bis 40 Euro abzubezahlen. Bei einer Rate von 20 Euro würde die Rückzahlung sich über einen Zeitraum von fast vier Jahren erstrecken, was die finanzielle Belastung zusätzlich erhöht. Die Problematik ist nicht nur auf Jannie beschränkt. Viele Bürgergeld-Bezieher sehen sich aufgrund steigender Strompreise mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert.
Herausforderungen für Bürgergeld-Empfänger
Das Themenfeld der Stromnachzahlungen wird durch die wirtschaftliche Situation noch komplizierter. Jährliche Nachzahlungen sind für viele Haushalte, insbesondere für Bürgergeld-Empfänger, keine Seltenheit. Der Regelsatz, der für Bürgergeld-Empfänger festgelegt ist, bietet häufig keinen Spielraum für Rücklagen. Dies führt dazu, dass viele von ihnen mit einer Unterdeckung von etwa 180 Euro pro Jahr konfrontiert sind, was die Begleichung von Nachzahlungen zusätzlich erschwert. Gegen Hartz berichtet, dass Jobcenter für diese zusätzlichen Stromkosten nicht verantwortlich sind, da sie nicht unter die Wohnkosten fallen.
Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, sollten Betroffene aktiv mit ihrem Stromversorger verhandeln, um Ratenzahlungen zu vereinbaren. Diese müssen jedoch realistisch sein und beginnen häufig bei etwa 20 Euro pro Monat. Wenn die Verhandlungen mit dem Energieversorger nicht erfolgreich sind, bleibt den Bürgergeld-Beziehern die Möglichkeit, ein Darlehen beim Jobcenter zu beantragen. In einem solchen Fall werden 5% des Regelsatzes abgezogen, um die Schulden zu tilgen.
Praktische Tipps für Betroffene
Die Nachfrage nach Darlehen steigt, insbesondere wenn eine Stromsperre droht. Das Jobcenter muss in einem solchen Fall reagieren und helfen, um die Stromversorgung aufrechtzuerhalten. Dennoch obliegt es den Bürgergeld-Beziehern, aktiv zu werden und nachzuweisen, dass sie alles in ihrer Macht Stehende unternommen haben, um eine Lösung mit dem Stromversorger zu finden. Die Dringlichkeit eines solchen Vorgehens wird durch die hohe Anzahl an jährlichen Nachzahlungen und die ständig steigenden Strompreise weiter erhöht.
Zusätzlich kann der Stromanteil im Regelsatz von 40,74 Euro für Haushaltsstrom für Singles, der 2024 auf 45,72 Euro erhöht wird, nicht als ausreichende Unterstützung angesehen werden. Ab 2024 beträgt der Regelbedarf für Singles 563 Euro, was bei monatlichen Rückzahlungen von 20 Euro für ein Darlehen lediglich 28,15 Euro zur Verfügung lässt, um den Restbedarf zu decken. Dies verdeutlicht die finanzielle Belastung, die Bürgergeld-Empfänger derzeit zu tragen haben.