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Ungarns Regierung plant drastische Maßnahmen gegen Doppelstaatsbürger

Ungarns Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orban hat einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die vorübergehende Aufhebung der Staatsbürgerschaft für bestimmte Doppelstaatsbürger ermöglichen soll. Der Entwurf wurde von einem Abgeordneten der Regierungspartei im Parlament eingereicht und zielt vor allem auf Personen ab, die von den Behörden als staatsgefährdend eingestuft werden. Als Beispiel nennt die Regierung ungarisch-amerikanische Doppelstaatsbürger, die in Menschenrechtsorganisationen aktiv sind.

Die Regelung sieht vor, dass die Staatsbürgerschaft nur dann aufgehoben werden kann, wenn die betroffene Person im Interesse einer fremden Macht oder Organisation handelt. Dies soll eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen. Eine weitere Besonderheit ist, dass die Aufhebung nur bei Doppelstaatsbürgern möglich ist, deren zweite Staatsangehörigkeit nicht aus einem EU-Land oder den Ländern Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island stammt. Dies könnte zu einem erheblichen internationalen Aufschrei führen, da es als diskriminierend wahrgenommen werden könnte.

Details zum Gesetzesentwurf

Das geplante Gesetz könnte eine maximale Dauer der Aufhebung von bis zu zehn Jahren vorsehen, was international unüblich ist. Ein weiterer gravierender Aspekt ist die daraus resultierende Möglichkeit der Ausweisung aus Ungarn, da ungarische Staatsbürger in dieser Hinsicht nicht betroffen wären. Solche Maßnahmen könnten die bestehende Kluft zwischen Ungarn und der EU weiter vertiefen, zumal die Union bereits Teile der Fördermittel aufgrund der Entwicklungen im Land eingefroren hat.

Orban wird seit 2010 für den zunehmenden autoritären Stil seiner Regierung kritisiert. In den letzten Jahren ist der Abbau von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Ungarn immer wieder ins Rampenlicht geraten. Die aktuelle Gesetzesinitiative könnte in diesem Kontext als weiterer Schritt in die Richtung einer noch restriktiveren Staatsführung gesehen werden.

Kontext zur doppelten Staatsbürgerschaft

Die Diskussion um die doppelte Staatsbürgerschaft ist international vielschichtig. In vielen Ländern, insbesondere innerhalb der EU, ist die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt. Staaten wie Italien, Frankreich und Spanien gestatten ihren Bürgern, eine weitere Staatsangehörigkeit zu erwerben, ohne die ursprüngliche aufgeben zu müssen. In der EU sind laut einer Untersuchung 76 % der Länder offen für die doppelte Staatsbürgerschaft. Dabei ist die rechtliche Lage jedoch von Land zu Land unterschiedlich.

In Deutschland beispielsweise gibt es keine speziellen Regelungen gegen die doppelte Staatsbürgerschaft, solange das Heimatland dies gestattet. Das neue Einbürgerungsgesetz, das am 27. Juni 2024 in Kraft trat, hebt das zuvor bestehende Verbot der Mehrstaatigkeit für deutsche Staatsbürger auf. Länder außerhalb der EU, wie beispielsweise Indien, haben hingegen strengere Regeln und erlauben keine doppelte Staatsbürgerschaft.

Diese unterschiedlichen Ansätze werfen Fragen auf, wie Staaten mit ihren Doppelstaatsbürgern umgehen und welche Kriterien dafür entscheidend sind. Während Ungarn sich durch neue Gesetze stärker von bestimmten Doppelstaatsbürgern abgrenzen möchte, scheinen viele Länder der Welt, insbesondere in Europa, eine offenere Haltung gegenüber Mehrstaatigkeit einzunehmen.

Die kommenden Wochen könnten zeigen, ob das Gesetz zur Aufhebung der Staatsbürgerschaft in Ungarn Realität wird und welche internationalen Reaktionen dies nach sich ziehen könnte.

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Ungarn, Ungarn
Beste Referenz
lvz.de
Weitere Infos
spiegel.de

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