
In Deutschland stehen Hausbesitzer vor der Herausforderung, ihre Heizsysteme zukunftssicher zu gestalten. Aktuelle Umfragen zeigen, dass die führenden Unionsparteien planen, das Heizungsgesetz der Ampelkoalition nach der kommenden Bundestagswahl zu revidieren. Dies wirft Fragen auf, wie die zukünftige Förderung von Wärmepumpen gestaltet sein wird. Diese Informationen sind für alle relevant, die bereits mit der Sanierung ihrer Immobilie beschäftigt sind und sich über die notwendigen Anträge informieren möchten, wie Weser-Kurier berichtet.
Diplom-Physiker Klaus Nottebaum von der Verbraucherzentrale Niedersachsen findet, dass die allgemeine Annahme, Wärmepumpen seien nur für Neubauten geeignet, nicht zutrifft. Auch Altbauten können mit der passenden Wärmepumpe wirtschaftlich beheizt werden, wobei der Sanierungsstand eine entscheidende Rolle spielt. Vor der Installation sollte der Energieberater Optimierungspotenziale, wie die Dämmung der Kellerdecke oder den Austausch einzelner Heizkörper, evaluiert haben. Nottebaum erläutert, dass eine niedrigere Vorlauftemperatur effizientere Betriebsweisen ermöglicht und empfiehlt großflächige Heizkörper oder Fußbodenheizungen. Eine präzise Heizlast-Berechnung ist zur Optimalen Einstellung vor dem hydraulischen Abgleich notwendig, um Fördermittel zu erhalten.
Fördermöglichkeiten und Zuschüsse
Für die Finanzierung haben ansässige Hausbesitzer die Möglichkeit, eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten für die Installation von Wärmepumpen zu beantragen. Weitere Boni sind erhältlich, wenn zusätzliche Anforderungen erfüllt sind, etwa der Austausch älterer Heizsysteme. Nottebaum hebt hervor, dass bis zu 70 Prozent der Kosten durch verschiedene Förderungen abgedeckt werden können, insbesondere für Haushalte mit niedrigem Einkommen.
In der breiteren Betrachtung stellt sich die Lage für bestehende Heizsysteme als wenig positiv dar. Der DENA-Gebäudereport 2024 zeigt, dass 75 Prozent der rund 19 bis 19,5 Millionen Wohngebäude in Deutschland mit fossilen Brennstoffen beheizt werden. Dies führt zu einer signifikanten CO2-Emission im Gebäudesektor. Die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die seit Januar 2024 in Kraft sind, verlangen, dass Heizsysteme in Neubauten zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Diese Vorschrift wird 2026 auf Bestandsgebäude erweitert und zwingt Hausbesitzer, alte Heizungen auszutauschen, wie Haustechnikdialog berichtet.
Demgegenüber stehen viele Vorurteile, die potenzielle Nutzer von Wärmepumpen zurückhalten könnten. So wird oft behauptet, Wärmepumpen seien nur für gut gedämmte Neubauten geeignet oder sie hätten höhere Betriebskosten als konventionelle Heizsysteme. Tatsächlich können moderne Systeme auch in Bestandsgebäuden wirtschaftlich arbeiten, besonders in Verbindung mit Photovoltaikanlagen. Zudem sind die Installationskosten zwar höher, jedoch können staatliche Förderungen die Gesamtausgaben erheblich senken.