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Weinbau im Wandel: Neue Förderprogramme für Rebflächen 2025!

Am 8. Januar 2025 eröffnete die rheinland-pfälzische Weinbauministerin Daniela Schmitt das Antragsverfahren für Umstrukturierungsmaßnahmen zur Rebflächenpflanzung im Jahr 2025. Ziel des Programms ist es, die Rebflächen optimal an künftige Markterfordernisse und an die sich verändernden klimatischen Bedingungen anzupassen. Schmitt betonte die Bedeutung der Förderung pilzwiderstandsfähiger Sorten (PiWis) für die ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit im Weinbau. Diese neuen Sorten sollen nicht nur den Ertrag steigern, sondern auch die Umweltauswirkungen des Weinsektors verringern, was insbesondere vor dem Hintergrund des Klimawandels von Bedeutung ist, der bereits das traditionelle Weinbaugebiet trifft.

Das Antragsverfahren für Teil 2 ermöglicht Winzern die Beantragung von Rebflächen, die im Jahr 2025 bepflanzt werden sollen. Dafür stehen Zuschüsse zwischen 6.000 und 32.000 Euro pro Hektar zur Verfügung, abhängig von der Lage und der Bewirtschaftungsintensität. Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt 10 Ar in Flachlagen und 5 Ar in Steillagen oder Handarbeitsmauersteillagen. Es besteht die Möglichkeit, Reben aller in der Liste der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) enthaltenen Sorten zu pflanzen.

Förderprogramme und Antragsdetails

Im Rahmen des Umstrukturierungsprogramms können verschiedene Maßnahmen beantragt werden. Dazu gehören unter anderem die Pflanzung von Halb- und Hochstammreben, Rebsortenwechsel sowie Bodenordnungen. Für die einzelnen Maßnahmen wurden spezifische Fördersätze festgelegt. Beispielsweise erhält man für die Pflanzung pilzwiderstandsfähiger Sorten in Flachlagen 10.000 Euro pro Hektar. Der Antragssteller muss jedoch sicherstellen, dass die entsprechenden Flächen bereits im Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet und mit einem positiven Rodungsbescheid versehen sind, da keine Nachmeldung möglich ist.

Anträge können elektronisch über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer eingereicht werden. Für diejenigen, die lieber auf Papier arbeiten, stehen Richtlinien und Antragsformulare auf der Homepage des Ministeriums zur Verfügung. Die Frist für die Einreichung der unterschriebenen Anträge endet am 31. Januar 2025.

Klimawandel und seine Auswirkungen

Der Klimawandel hat signifikante Auswirkungen auf den Weinbau, wie laut der Landwirtschafts-Webseite berichtet wird. Extremwetterlagen, darunter Spätfröste, Hitzeperioden und Starkregen, stellen eine wachsende Bedrohung für Weinreben dar. Die Vegetationsperioden verschieben sich zunehmend; viele Winzer müssen bereits Ende September mit der Weinlese beginnen. Lang andauernde Hitzewellen und plötzliche Niederschläge erschweren die Bedingungen für den Anbau erheblich.

Die Einführung pilzwiderstandsfähiger Rebsorten könnte eine Antwort auf diese Herausforderungen darstellen. Außerdem verändert sich das Sortenspektrum im Weinbau, was zu einem Anstieg des Anbaus von Rotweinen führt, während die Produktion von Rieslingen nördlichere Breiten verlagert wird.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Antragsverfahren für die Rebflächenpflanzungen 2025 nicht nur eine finanzielle Unterstützung für Winzer darstellt, sondern auch ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen und anpassungsfähigen Weinbauzukunft in Rheinland-Pfalz ist. Die Förderung pilzwiderstandsfähiger Sorten könnte entscheidend sein, um den Herausforderungen des Klimawandels erfolgreich zu begegnen.

Weitere Informationen über das Antragsverfahren und spezifische Ansprechpartner sind verfügbar auf den Webseiten von MWVLW Rheinland-Pfalz und Südliche Weinstraße. Mehr über die Auswirkungen des Klimawandels auf die Weinproduktion erfahren Sie auf Landwirtschaft.de.

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Südliche Weinstraße, Deutschland
Beste Referenz
mwvlw.rlp.de
Weitere Infos
suedliche-weinstrasse.de

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