
Ein Zirkusbesuch kann mit Freude und Staunen verbunden sein, doch die jüngsten Vorkommnisse im Zirkus von Frommern haben bei der lokalen Bevölkerung für Unmut gesorgt. Am zentral gelegenen Festplatz, der für große Veranstaltungen konzipiert ist, wie Zirkusse und Feste, wagte man keine Experimente. Die Ortschaftsverwaltung hatte dem Zirkus die Genehmigung erteilt, allerdings unter der Bedingung, dass dieser ohne Tiere anreist. Diese Entscheidung basiert auf der Ungeeignetheit der Grünflächen für die Tierhaltung und den aktuellen gesellschaftspolitischen Diskussionen über den Umgang mit Tieren in Zirkussen.
Trotz dieser Vorgaben hielt sich der Zirkus nicht an die Vereinbarung und reiste mit verschiedenen Tieren, darunter Esel und Kamele, an. Diese Nichteinhaltung der Vorgaben wurde erst nach dem Aufbau des Zirkus entdeckt. Die Tiere wurden auf Wiesen rund um den Festplatz gehalten, was zu erheblichen Schäden an diesen Grünflächen führte. Das Fachamt der Stadt Balingen schätzt den Schadenswert im hohen vierstelligen Bereich. Laut Schwäbische hinterließen die Tiere nicht nur unschöne Hinterlassenschaften, sondern diese wurden auch bei einem Heimspiel des TSV Frommern entdeckt, was die Situation zusätzlich eskalierte。
Vertrauensbruch und Konsequenzen
Der Ortsvorsteher von Frommern äußerte sich bestürzt über den Vorfall und betonte, dass der Zirkus das Vertrauen der Gemeinde missbraucht habe. In Anbetracht der Vorfälle wird der Zirkus künftig nicht mehr in der Lage sein, den Festplatz in Frommern anzumieten. Der Ortschaftsrat hat beschlossen, fortan diesen Platz generell nicht mehr an Unternehmen mit Tieren zu vermieten, ausgenommen ist der städtische Ferienzirkus. Diese Entscheidung wird weitreichende Folgen für zukünftige Zirkusveranstaltungen in der Region haben.
Die Problematik der Tierhaltung in Zirkussen ist hierbei nicht neu. Laut den Leitlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft müssen besondere Umstände bei der Beurteilung der Tierhaltungen in Zirkusbetrieben berücksichtigt werden. Tiere sollten nur dann gehalten werden, wenn sie regelmäßig beschäftigt werden und die Bedingungen für die Haltung den allgemeinen Tierschutzstandards entsprechen. Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass Tiere artgerecht ernährt und gepflegt werden müssen.
Tierschutz im Zirkus
Die Diskussion über die artgerechte Haltung von Tieren im Zirkus wird durch die wiederholten Ortswechsel und Transporte der Tiere erschwert. Das BMEL hat Initiativen zur Verbesserung des Tierschutzes bei Zirkustieren ergriffen, wie die Herausgabe der Zirkusleitlinien und die Erlass der Zirkusregisterverordnung. Diese Maßnahmen sollen die Kontrolle des Tierschutzes bei Wildtieren in Zirkussen erleichtern und sicherstellen, dass die Tierhalter die Vorgaben des Tierschutzgesetzes einhalten.
Die Zirkusregisterverordnung fungiert als zentrale Informationsdatenbank über Erlaubnisse und Kontrollen, die eine bessere Überwachung ermöglicht und Verstöße sanktioniert. Der Vorfall in Frommern unterstreicht die Notwendigkeit, den Tierschutz in Zirkussen kontinuierlich zu überprüfen und anzupassen, um das Wohl der Tiere zu sichern.