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Bundesregierung löscht CO₂-Zertifikate: Ein Meilenstein für den Klimaschutz!

Am 2. April 2025 hat das Bundeskabinett eine bedeutende Entscheidung zur Löschung von CO₂-Emissionszertifikaten bekanntgegeben. Dies geschieht im Rahmen einer Mitteilung an die Europäische Kommission, die eine zentrale Rolle im europäischen Emissionshandelssystem spielt. Das Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherstellung des Klimaschutzeffekts, insbesondere im Kontext des Kohleausstiegs in Deutschland.

Die Löschung erfolgt gemäß Artikel 12 Absatz 4 der Richtlinie 2003/87/EG, wodurch emissionsreduzierende Maßnahmen nachgewiesen werden müssen, sobald Kohlekraftwerke stillgelegt werden. Dabei wird besonders auf die Emissionseinsparungen aus dem Jahr 2023 Bezug genommen, die durch die 2022 erfolgte Stilllegung der Kraftwerksblöcke Neurath A und Frechen erzielt wurden.

Details zur Löschung der Zertifikate

Ein zentraler Aspekt dieser Löschung ist, dass diese Maßnahme den sogenannten Wasserbetteffekt verhindert. Dieser Effekt beschreibt die Möglichkeit, dass freigewordene Zertifikate für andere CO₂-Emissionen wieder genutzt werden könnten. Um sicherzustellen, dass überschüssige Zertifikate schnell und vollständig vom Markt genommen werden, wird ein großer Teil der Löschungen automatisch durch den Mechanismus der Marktstabilitätsreserve (MSR) durchgeführt. Laut den Angaben von BMWK wird die Anzahl der zu löschenden Zertifikate auf Grundlage eines wissenschaftlichen Gutachtens bestimmt.

Die MSR selbst wurde bereits 2015 als Lösung für den Zertifikatsüberschuss im EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) eingerichtet und hat seit 2019 aktiv funktioniert. Ihre Aufgabe ist es, die Menge der jährlich versteigerten Emissionszertifikate nach vordefinierten Schwellenwerten anzupassen. Wenn also die Gesamtmenge an verfügbaren Zertifikaten (TNAC) 833 Millionen überschreitet, zieht die MSR eine bestimmte Menge Zertifikate ab.

Im Jahr 2023 wurden über 400 Millionen Zertifikate in der MSR gelöscht, um einen nachhaltigen Abbau von Überschüssen zu gewährleisten. Der Mechanismus trägt zur Stabilität des CO₂-Preises bei und unterstützt die langfristigen Klimaziele der Europäischen Union.

Gesetzliche Verpflichtung und Klimaschutzmaßnahmen

Gemäß § 10 Absatz 5 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) ist die Bundesregierung verpflichtet, die Löschung entsprechend der nachgewiesenen Emissionsminderungen vorzunehmen. Dies zeigt das Engagement der Regierung, klimaschädliche CO₂-Emissionen zu reduzieren. Die Maßnahme ist Teil einer umfassenden Reform des europäischen Emissionshandels, die auch Elemente wie den Grenzausgleichsmechanismus und die Einbeziehung des Seeverkehrs umfasst. Diese Reform ist ein Bestandteil des „Fit-for-55-Pakets“, das darauf abzielt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.

Diese Maßnahmen zielen nicht nur auf eine Reduktion der Emissionen ab, sondern auch auf einen stabilen und funktionierenden Kohlenstoffmarkt, der widerstandsfähiger gegenüber zukünftigen Schocks ist. Die Marktstabilitätsreserve wird daher auch weiterhin eine zentrale Rolle im EU ETS spielen, indem sie für das Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage sorgt und somit den Kohlenstoffmarkt stärkt. climate.ec.europa.eu erläutert, dass ohne die MSR der Überschuss an Emissionszertifikaten, der bereits 2013 bei über 2,1 Milliarden lag, nicht effektiv hätte reduziert werden können.

Mit diesen Schritten hofft die Bundesregierung, ihre Klimaziele zu erreichen und aktiv zur Minderung der globalen Erwärmung beizutragen. Die bevorstehenden Änderungen im Rahmen des EU-Emissionshandels werden nicht nur den CO₂-Ausstoß beeinflussen, sondern auch als ein Beispiel für andere Staaten fungieren, wie wichtige Klimaschutzmaßnahmen erfolgreich implementiert werden können umweltbundesamt.de.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Neurath, Deutschland
Beste Referenz
bmwk.de
Weitere Infos
climate.ec.europa.eu

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