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Rentenberechnung 2025: So behalten Sie mehr von Ihrer Altersrente!

Die Berechnung der eigenen Rente stellt für viele Rentner eine große Herausforderung dar. Oftmals klaffen zwischen der Bruttorente und der Nettorente, also dem Betrag, der tatsächlich auf dem Konto landet, erhebliche Unterschiede. Laut Ruhr24 gehören zu den Abzügen auf der Rente sowohl Sozialabgaben als auch Einkommensteuern.

Ein Beispiel zeigt die Problematik eindrücklich: Bei einer Bruttorente von 1.800 Euro bleibt netto ein geringerer Betrag übrig. Die Abzüge setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: Den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie der Einkommensteuer. Der Krankenversicherungsbeitrag beträgt regulär 14,6 %, wobei Rentner 7,3 % davon selbst übernehmen müssen, zuzüglich eines kassenindividuellen Zusatzbeitrags, der durchschnittlich bei 2,5 % liegt. Für die Pflegeversicherung müssen Rentner 3,6 % entrichten; kinderlose Rentner sogar 4,2 %.

Rentenformel und Besteuerung

Die Berechnung der Bruttorente erfolgt mithilfe einer speziellen Formel: Monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor. Entgeltpunkte richten sich nach dem individuellen Verdienst im Vergleich zum Durchschnittsverdienst, während der Zugangsfaktor Zu- und Abschläge berücksichtigt. Der aktuelle Rentenwert, der ab dem 1. Juli 2025 bei 40,79 Euro liegen wird, und der Rentenartfaktor variieren je nach Art der Rente.

Die Besteuerung der Rente hat sich seit 2005 schrittweise auf eine nachgelagerte Besteuerung umgestellt. Rentner, die bis zu diesem Jahr in Rente gingen, versteuern 50 % ihrer Bezüge. Bei Renteneintritt im Jahr 2025 sind es bereits 83,5 %. Diese Regelung bedeutet, dass die Steuerpflicht von der Höhe des Gesamteinkommens abhängt. Für das Jahr 2025 gilt ein Grundfreibetrag von 12.096 Euro, der während der gesamten Rentenbezugszeit unverändert bleibt.

Wie Finanzrechner beschreibt, unterliegt der steuerpflichtige Teil der gesetzlichen Rente einer jährlichen Erhöhung. Bis 2040 wird der steuerpflichtige Anteil um 1 % jährlich angehoben, sodass ab diesem Zeitpunkt 100 % der gesetzlichen Renten versteuert werden müssen.

Kosten und Steuerentlastung

Die Kosten für die Sozialversicherungsbeiträge, die von Rentnern getragen werden, sind erheblich. Dazu gehört die Krankenversicherung mit einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und einer Pflegeversicherung von 3,4 %. Kinderlose Rentner haben einen zusätzlichen Zuschlag von 0,6 % zu zahlen. Dies bedeutet, dass Rentner, abzüglich des Grundfreibetrages und anderer Abzüge, in vielen Fällen eine Steuererklärung anfertigen müssen.

Die prognostizierte Rentenerhöhung von 3,5 % ab Juli 2025 soll für viele Rentner zu einer höheren Netto-Rente führen, wie Finanz.de feststellt. Für viele Rentner kann der Einsatz von Steuer-Apps zur schnellen Rückerstattung von Beträgen vom Finanzamt erheblich sein. Eine Steuererklärung kann somit dazu führen, dass Rentner durchschnittlich über 1.100 Euro zurückerhalten.

Darüber hinaus haben Rentner die Möglichkeit, neben dem Rentenfreibetrag auch den Altersentlastungsbetrag zu erhalten, um ihre Steuerlast zu verringern. Informationen zur Berechnung und Versteuerung von Alters- und Betriebsrenten sind ebenfalls über spezialisierte Rechner leicht zugänglich.

Die vierteljährliche Prüfung der eigenen Finanzlage und eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit den Renten- und Steuerregelungen kann Rentnern helfen, unerwartete finanzielle Engpässe zu vermeiden. Der zunehmende Verwaltungsaufwand in der Steuererklärung zeigt, wie wichtig es ist, über die eigenen Ansprüche gut informiert zu sein.

Statistische Auswertung

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Ruhr, Deutschland
Beste Referenz
ruhr24.de
Weitere Infos
finanzrechner.org

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