
Eine bemerkenswerte Diskussion entfaltet sich derzeit im Internet über das Thema Leergut und Pfandbeträge, angestoßen durch die außergewöhnliche Leergutabgabe eines Nutzers bei Rewe. Laut derwesten.de gab der Nutzer eine beachtliche Menge von 320 Einwegflaschen und einer Mehrwegflasche ab, was insgesamt einen Wert von 80 Euro erreichte. Die Leergutbons, die er erhielt, hatten die Werte von 29 Euro und 50,50 Euro und wurden am 22. Februar 2025 ausgestellt.
Das Leergut des Nutzers bestand überwiegend aus Dosen von Red Bull und Apfelschorle. Während die Rückgabe von Flaschen und Dosen für viele Menschen eine routinemäßige Aufgabe ist, hat der Vorfall auf Reddit Diskussionen über die gesundheitlichen Auswirkungen des Konsums von Energydrinks ausgelöst. Eine 250-Milliliter-Dose Red Bull enthält 80 Milligramm Koffein und 27,5 Gramm Zucker, was ungefähr neun Würfeln Zucker entspricht. Angesichts der von der WHO und der DGE empfohlenen maximalen Zuckeraufnahme von 50 Gramm pro Tag, stellt der Konsum von zwei Dosen Red Bull bereits einen großen Teil des täglichen Bedarfs an Zucker dar.
Gültigkeit von Pfandbons
Ein häufig angesprochenes Thema in Bezug auf Leergut ist die Gültigkeit von Pfandbons. Diese werden nach der Rückgabe von Flaschen automatisch im Leergutautomaten ausgedruckt. Viele Menschen vergessen jedoch, ihre Pfandbons an der Kasse einzulösen. Laut t-online.de beträgt die allgemeine zivilrechtliche Verjährungsfrist für Pfandbons drei Jahre. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Pfandbon ausgestellt wurde. Ein im August 2021 ausgegebener Bon wäre demnach bis zum 31. Dezember 2024 gültig.
Rewe-Pressesprecher Andreas Krämer bestätigte, dass lesbare Pfandbons in der Regel drei Jahre gültig sind, jedoch keine Fälle bekannt sind, in denen Leute ihre Bons so spät eingelöst haben. Im Gegensatz dazu erwähnt Aldi, dass es keine spezifische Einlösefrist gibt, solange die Angaben auf dem Bon leserlich sind. Netto Marken-Discount hat ähnliche Regelungen, wobei die Kassentechnik in der Regel nach einer gewissen Zeit keine Leergutbons mehr akzeptiert. Auch Lidl hebt hervor, dass Pfandbons aus technischen Gründen innerhalb von 60 Tagen im Kassensystem gültig sind, ältere Bons aber manuell ausgezahlt werden können.
Rechtliche Aspekte und Empfehlungen
Die gesetzliche Regelung für die Gültigkeit von Pfandbons ist deutlich: Händler sind verpflichtet, den Bon bis zum Eintritt der Verjährung entgegenzunehmen, wie ergo.de erklärt. Bei Problemen an der Kasse kann der Händler den Bon auch ohne Einscannen einlösen. Es wird empfohlen, wichtige Belege aus Thermopapier zu kopieren, da deren Druck mit der Zeit verblassen kann und der Betrag dann möglicherweise unleserlich wird.
Wenn ein Pfandbon gefunden wird, sollte der Eigentümer ermittelt werden, insbesondere wenn der Wert über 10 Euro liegt. Ansonsten muss der Fund den zuständigen Behörden gemeldet werden. Liegt der Wert unter 10 Euro, besteht keine Meldepflicht. Die Frist zur Herausgabe an den Eigentümer beträgt in jedem Fall drei Jahre, sodass auch hier die Regelung zur Verjährung Anwendung findet.
Der Vorfall mit dem Nutzer und seinem bemerkenswerten Pfandbetrag zeigt auf, wie wichtig und relevant das Thema Leergut für viele Menschen ist. Ob aus ökologischen, finanziellen oder gesundheitlichen Gründen – die Diskussion bleibt spannend.