
Steueroptimierung ist ein essentielles Thema für viele Eigentümer und Erben. Steueranwalt Stefan Heine bringt innovative Ansätze an die Öffentlichkeit, um die Steuerlast in den Bereichen Immobilien, Vererben und Aktien zu reduzieren. Besonders wichtig ist hierbei das aktuelle Wissen über Steuervorteile bei Immobilien und deren Sanierung.
Beim Immobilienkauf sollten Käufer die Kaufnebenkosten bedenken, die zu den eigentlichen Kaufpreisen hinzukommen. Dazu zählen Maklergebühren, Grunderwerbsteuer und Notarkosten. Eine Möglichkeit zur Optimierung der Grunderwerbsteuer besteht darin, übernommenes Inventar, wie beispielsweise Einbauküchen oder Lampen, vom Kaufpreis abzuziehen. Hier müssen die abgetrennten Werte jedoch realistisch und nachweisbar sein, was durch entsprechende Rechnungen erfolgen muss, so berichtet Focus.
Steuervorteile bei energetischen Sanierungen
Ein weiteren Steueraspekt betrifft den Kauf von Bestandsimmobilien. Hier können 20 % der Kosten für energetische Sanierungen, sowohl für Materialien als auch für Arbeitsleistungen, steuerlich abgesetzt werden. Diese Regelung gilt nur, wenn die Immobilie älter als zehn Jahre ist und die Sanierung durch ein Fachunternehmen bescheinigt werden muss. Die steuerliche Erstattung erfolgt über drei Jahre verteilt, wobei relevante Maßnahmen und Kostensätze definiert sind durch die Bundesregierung.
Die geförderten energetischen Maßnahmen reichen von der Wärmedämmung über den Einbau neuer Fenster bis hin zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen. Bei der Durchführung sind bestimmte Vorschriften sowie die Einhaltung der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung zu beachten. Dies gewährleistet, dass alle Arbeiten von zugelassenen Energieberatern durchgeführt werden können. Steuerlich gefördert werden außerdem die Kosten für energetische Baubegleitungen und Fachplanungen.
Schenkung und Erbschaft
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Möglichkeit der Schenkung mit Nießbrauch. Diese Methode ermöglicht es Eltern, eine vermietete Wohnung an ihre Kinder zu übertragen, während sie sich das Nutzungsrecht vorbehalten. Auf diese Weise kann Vermögen zu Lebzeiten steueroptimiert weitergegeben werden.
Für die Erbschaft gibt es spezielle Regelungen, die selbstgenutzte Immobilien betreffen. Diese sind steuerfrei, sofern der Erbe dort mindestens zehn Jahre wohnt. Das gilt ohne Wertbegrenzung für Kinder und Ehepartner, allerdings ist die Wohnfläche auf maximal 200 Quadratmeter beschränkt. Die Regelung birgt jedoch auch Risiken; ein Auszug oder die Vermietung der Immobilie kann zu einer Nachversteuerung führen.
Aktien und Sparerpauschbetrag
Zusätzlich zu den Immobilien gibt es auch Steuererleichterungen im Bereich der Kapitalanlagen. Der Sparerpauschbetrag liegt bei 1.000 Euro pro Person (2.000 Euro für Verheiratete), die steuerfrei sind, sofern ein entsprechender Freistellungsauftrag bei der Bank erteilt wurde. Zudem können Anleger eine Verlustbescheinigung anfordern, um Verluste mit Gewinnen zu verrechnen; der Antrag muss bis zum 15. Dezember 2025 gestellt werden. Hierbei gilt das „FiFo-Prinzip“ (First in, First out) für den Verkauf von Aktien, wobei auch das „LiFo-Prinzip“ (Last in, First out) zur Anwendung kommen kann, um mögliche Steuervorteile zu nutzen, wie Finanztip erläutert.
Die umfassenden Informationen zeigen, dass es zahlreiche Möglichkeiten zur Steueroptimierung gibt. Von der richtigen Planung beim Immobilienkauf über die Inanspruchnahme steuerlicher Förderungen bis hin zu den strategischen Optionen bei der Erbschaft – eine gut durchdachte Vorgehensweise kann erhebliche finanzielle Vorteile bieten.