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Ulmer Grüne fordern Verpackungssteuer: Weniger Müll, mehr Verantwortung!

Die Ulmer Grünen-Fraktion fordert dringend die Einführung einer Verpackungssteuer für Einwegverpackungen, die speziell in der Gastronomie erhoben werden soll. In einem Schreiben an Oberbürgermeister Martin Ansbacher (SPD) wird auf das Verursacherprinzip verwiesen, um die Entwicklung und Umsetzung dieser Steuer voranzutreiben. Die Grünen betonen, dass ihre Initiative bereits auf einem Antrag aus dem Juni 2023 basiert, der sich mit ähnlichen Themen beschäftigte.

Die Gründe für die Einführung der Steuer sind vielfältig. Neben der Reduzierung des Müllaufkommens im öffentlichen Raum soll die Steuer außerdem Anreize schaffen, um alternative Mehrwegsysteme zu fördern. Zudem wird erwartet, dass die Kosten für die Müllentsorgung auf die Verursacher übertragen werden, was durch das vor kurzem gefällte Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestärkt wird. Dieses hat entschieden, dass die Stadt Tübingen eine Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen rechtmäßig einführen darf, nachdem eine entsprechende Verfassungsbeschwerde abgewiesen wurde.

Vorbild Tübingen und Überlegungen in Rheinland-Pfalz

Tübingen, mit etwa 94.000 Einwohnern, erhebt bereits eine Verpackungssteuer, die Einnahmen von rund 800.000 Euro jährlich generiert. Käufer zahlen für verschiedene Einwegverpackungen zwischen 20 und 50 Cent. Die Einführung dieser Steuer hat als Ziel, nicht nur den städtischen Haushalt zu entlasten, sondern auch der Vermüllung in der Stadt entgegenzuwirken und Mehrwegsysteme zu stärken. Auch in Rheinland-Pfalz gibt es mittlerweile Bestrebungen, eine ähnliche Regelung einzuführen. Städte wie Kaiserslautern, Speyer und Trier sind in der Prüfung.

In Mainz hingegen zeigt man sich zurückhaltend und prüft den Verwaltungsaufwand einer möglichen Einführung. Pirmasens hat bereits abgelehnt, da Aufwand und Nutzen als unklar angesehen werden. Das Interesse an einer einheitlichen Regelung wächst: Der rheinland-pfälzische Städtetag und der Handelsverband Südwest sprechen sich für eine bundesweite Lösung aus, um die Situation in den Kommunen zu verbessern.

Rechtslage und bundesweite Forderungen

Das Thema Verpackungssteuer wird dabei nicht nur auf kommunaler Ebene diskutiert. Ein neues Rechtsgutachten der Deutschen Umwelthilfe bestätigt, dass die kommunale Verpackungssteuer rechtlich mit dem nationalen Einwegkunststofffonds vereinbar ist, der ab Januar 2024 in Kraft tritt. Die DUH fordert dringend eine bundesweite Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweggeschirr und appelliert an die Städte, eigene Verbrauchssteuern konzipieren. Ein positives Beispiel sind Städte wie Gummersbach und Konstanz, die bereits Schritte in diese Richtung unternommen haben.

Eine Umfrage der DUH zeigt, dass großes Interesse an einer örtlichen Verpackungssteuer herrscht und viele Städte, darunter Heidelberg und Singen, bereits aktiv am Thema arbeiten oder es prüfen. Um die Einführung voranzutreiben, bietet die DUH eine interaktive Karte an, die zeigt, welche Städte Maßnahmen gegen den Einwegmüll ergreifen.

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Beste Referenz
suedkurier.de
Weitere Infos
tagesschau.de

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