
Ein kürzlich angekündigter Rückruf von Proteinriegeln hat in mehreren Bundesländern Deutschlands Besorgnis ausgelöst. Aufgrund unzureichender Kennzeichnung enthalten einige der betroffenen Produkte Gluten, was für Menschen mit Glutenunverträglichkeit äußerst gefährlich sein kann. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat diese Warnung veröffentlicht, und die betroffenen Bundesländer sind Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Mehrere Verbraucher wurden bereits auf die Gesundheitsrisiken hingewiesen.
Die Proteinriegel stammen vom Hersteller BioTechUSA Kft. und umfassen insgesamt 11 verschiedene Artikel. Diese Produkte sind in verschiedenen Geschmacksrichtungen erhältlich, darunter Pistazie, Banane, Dupla Schokolade, Salzkaramell und Kokos-Vanille. Insbesondere Personen, die an Zöliakie, Nicht-Zöliakie-Glutensensitivität oder Weizenallergien leiden, sollten von der Einnahme dieser Riegel absehen, da es zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen wie Magen-Darm-Beschwerden, chronischen Entzündungen oder sogar lebensbedrohlichen allergischen Reaktionen kommen kann.
Betroffene Produkte im Detail
Die Rückrufaktion betrifft die folgenden Produkte:
Produkt | Geschmacksrichtung | Haltbarkeitsdatum | Chargennummer |
---|---|---|---|
Protein Bar 70g | Pistazie | 10.01.2026 | 1284729 |
Protein Bar 70g | Banane | 10.01.2026, 12.03.2026 | 1281206, 1289079 |
Protein Bar 70g | Dupla Schokolade | 23.01.2026 | 1287586 |
Protein Bar 70g | Salzkaramell | 12.03.2026 | 1289078 |
Protein Bar 70g | Kokos-Vanille | 05.03.2026 | 1290265 |
Choco Pro 50g | Double Chocolate | 27.01.2026, 28.02.2026 | 1287587, 1289075 |
Choco Pro 50g | Salted Caramel | 21.02.2026 | 1281203 |
Protein Dessert Bar 50g | Crunchy Caramel | 27.01.2026 | 1287588 |
Protein Dessert Bar 50g | Black Biscuit | 23.01.2026 | 1287589 |
Protein Dessert Bar 50g | Coconut Dream | 21.02.2026 | 1287583 |
Protein Dessert Bar 50g | Triple Chocolate | 28.02.2026 | 1286616 |
Für Verbraucher, die im Besitz dieser Produkte sind, wird empfohlen, die Riegel nicht zu konsumieren. Eine Rückgabe der betroffenen Artikel in den Verkaufsstellen ist möglich, selbst ohne Vorlage eines Kassenbons. Der Kaufpreis wird in jedem Fall erstattet. Weitere Informationen zur Rückgabe sind auf der Webseite des Herstellers zu finden.
Der Hintergrund von Rückrufaktionen
Rückrufe wie dieser sind in der Lebensmittelbranche nicht ungewöhnlich. Unternehmen müssen regelmäßig Produkte zurückrufen, häufig aufgrund gesundheitlicher Bedenken oder Mängeln. Lebensmittelwarnungen werden auf Plattformen wie lebensmittelwarnung.de veröffentlicht, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie den Bundesländern betrieben wird. Dort können Verbraucher sich über aktuelle Warnmeldungen informieren. Nach einer Überarbeitung der Plattform ist es nun auch möglich, sich automatisch über neue Warnungen benachrichtigen zu lassen.
Häufige Gründe für Rückrufaktionen sind Verunreinigungen, unzulässige Inhaltsstoffe oder fehlerhafte Kennzeichnungen. Hersteller sind gesetzlich verpflichtet, die Öffentlichkeit sowie gegebenenfalls die Behörden über potenzielle Gesundheitsgefahren zu informieren. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Lebensmitteln ist für die Verbraucher und die Sicherheit von größter Bedeutung, weshalb solche Rückrufaktionen ernst genommen werden sollten.