Zweibrücken

Abriss des Rothhaar-Reisebüros: Ein Stück Zweibrücker Geschichte vergeht!

Der Pavillon auf dem ehemaligen AOK-Parkplatz an der Kaiserstraße in Zweibrücken steht kurz vor dem Abriss. Dieser Ort hat eine lange Geschichte und war einst das Zuhause des Reisebüros Rothhaar. Der Druck, das veraltete Gebäude zu entfernen, wächst, nachdem die Stadt die Pachtzeit für das Grundstück nicht verlängert hat. Thorsten Gries von der SPD brachte im Stadtrat die Frage nach dem Verbleib des Pavillons auf, was die Diskussion über dessen möglichen Erhalt befeuerte.

Der Leiter des Ordnungsamtes, Klaus Stefaniak, erläuterte, dass die Stadt das Grundstück ursprünglich an den Erbauer des Pavillons verpachtet hatte. Der Pachtvertrag, welcher im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist, legt fest, dass das Bauwerk entfernt werden muss, wenn es nicht mehr genutzt wird. Die Pachtzeit für das Gebäude ist abgelaufen, und somit wurde eine Prüfung auf eine mögliche anderweitige Nutzung vorgenommen.

Sanierungsbedarf und Kosten

Die Untersuchung ergab, dass der Pavillon in sämtlichen Teilen sanierungsbedürftig ist. Stefaniak wies zudem Spekulationen zurück, es handele sich bei dem Gebäude um ein Beispiel des Bauhausstils. Stattdessen klassifizierte er das Bauwerk als Zweckgebäude, das in den 50er oder 60er Jahren errichtet wurde. Ein Erhalt des Pavillons würde der Stadt erhebliche zusätzliche Kosten verursachen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich Pachtverträgen sind klar definiert. Ein Pachtvertrag überlässt dem Pächter, in diesem Fall dem bisherigen Betreiber des Pavillons, das Gebäude für eine festgelegte Dauer. Verglichen mit Mietverträgen, die lediglich die Nutzung von Wohnraum thematisieren, erlaubt ein Pachtvertrag dem Pächter, wirtschaftliche Vorteile aus dem gepachteten Objekt zu ziehen. Hierbei sind die Pflichten des Pächters und des Verpächters genau festgelegt.

Im Rahmen der rechtlichen Regelungen muss der Verpächter den Pachtgegenstand in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben, während der Pächter verpflichtet ist, den Pachtzins zu zahlen und das Gebäude ordnungsgemäß zu bewirtschaften. Dies sichert die Interessen beider Parteien und stellt sicher, dass die Pachtverhältnisse transparent und bindend sind.

Zukunft des Grundstücks

Nach dem Abriss des Pavillons könnte das Grundstück neu genutzt werden. Die Stadt hat bereits die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, ein neues Nutzungskonzept für das Areal zu entwickeln. Es bleibt abzuwarten, welche Pläne in der nächsten Zeit konkretisiert werden. Die Diskussion um den Abriss des Rothhaar-Reisebüros zeigt exemplarisch, wie sehr Fragen rund um Grundstücksnutzung und Stadtentwicklung miteinander verbunden sind.

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Genauer Ort bekannt?
Kaiserstraße, 66482 Zweibrücken, Deutschland
Beste Referenz
rheinpfalz.de
Weitere Infos
jurawelt.com

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