
In der aktuellen Diskussion über Altersvorsorge nimmt die Riester-Rente eine zentrale Rolle ein. Trotz anfänglicher Begeisterung über ihre Sinnhaftigkeit wird sie zunehmend kritisiert. Studien aus dem Jahr 2024 stufen sowohl die Riester- als auch die Rürup-Rente als Vorsorge-Flops ein. Bürger, die sich mit dem Thema beschäftigen, stehen vor der Herausforderung, zwischen monatlicher Rente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung zu wählen. Diese Entscheidung hat weitreichende steuerliche Implikationen, die nicht außer Acht gelassen werden sollten. InFranken.de berichtet, dass die falsche Wahl zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen kann.
Im Vorfeld gilt es, die Modelle zu vergleichen. Bei der monatlichen Rente wird das angesparte Kapital in eine lebenslange Rente umgewandelt. Die jährliche Auszahlung unterliegt dabei dem individuellen Einkommensteuersatz. Dies kann eine geringe Steuerlast bedeuten, sofern die Einkommensverhältnisse konstant bleiben. Im Gegensatz dazu können bis zu 30% des Riester-Kapitals einmalig als Kapitalauszahlung entnommen werden, während der Rest als monatliche Rente weitergezahlt wird. Allerdings ist diese Auszahlung im Jahr der Entnahme voll steuerpflichtig, was zu einer signifikanten Erhöhung der Steuerlast führen kann.
Steuerliche Aspekte der Riester-Rente
Eine prägnante Beispielrechnung verdeutlicht die steuerliche Belastung, die mit einer Kapitalauszahlung einhergeht. Ein Sparer, der 30% von einem angesparten Betrag von 30.000 Euro auszahlen lässt, erhält 10.000 Euro. Bei einer gesetzlichen Rente von 20.000 Euro würden 83,5% dieser Rente – also 16.700 Euro – versteuert. Dies führt zu einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 26.700 Euro. Während die Steuerlast ohne Kapitalauszahlung bei etwa 840 Euro liegt, steigt sie mit der Auszahlung stark auf ca. 3.400 Euro. Die zusätzliche Steuerbelastung beträgt in diesem Fall 2.560 Euro.
Die Fünftelregelung könnte eine Möglichkeit bieten, die Steuerbelastung zu mindern, jedoch gilt es hier einige Voraussetzungen zu beachten. Diese Regelung kann nur angewendet werden, wenn die Abfindung als Entschädigung für entgangene Einnahmen eingestuft wird und im selben Kalenderjahr ausgezahlt wird. Darüber hinaus muss sie als außerordentliches Einkommen kategorisiert werden, um eine Einkommenszusammenballung zu ermöglichen.
Strategien zur Steueroptimierung
Der Steuerberater wird als essenzieller Ansprechpartner empfohlen, um die richtigen Entscheidungen zu treffen und steuerliche Vorteile zu maximieren. Während der Ansparphase der Riester-Rente profitieren Sparer von staatlichen Zulagen und können ihre Einzahlungen steuerlich absetzen. Im Rentenalter werden die Auszahlungen jedoch steuerpflichtig, wobei der persönliche Steuersatz häufig niedriger angesetzt ist als in der Erwerbsphase. Plugin-Tools wie der Riester-Renten-Steuerrechner helfen dabei, die individuelle Steuerlast zu ermitteln.
Es ist ratsam, über einen längeren Zeitraum und nicht alles auf einmal auszuzahlen, um die Steuerlast optimal zu verteilen. Bei optimaler Ausnutzung der staatlichen Zulagen sollten mindestens 4% des Vorjahresbruttoeinkommens, maximal jedoch 2.100 Euro jährlich, in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Planungen zur Auszahlungsphase sollten daher frühzeitig beginnen, um eventuelle steuerliche Nachteile zu vermeiden.