
Mehr als ein Jahrzehnt nach der Schließung des Steinkohlebergbaus im Saarland steht die Region vor einem neuen Streitpunkt: dem Anstieg des Grubenwassers in den stillgelegten Bergwerken. Aktuell befindet sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Saarlouis im Fokus, wo am Mittwoch, den 19. März 2025, die letzten Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Oberbergamtes zur Teilflutung der Gruben verhandelt werden. Kläger sind die Stadt Lebach sowie die Gemeinden Saarwellingen und Nalbach, die befürchten, dass der Wasserrückstau zu erheblichen Umweltproblemen führen könnte. Dies betrifft insbesondere Verunreinigungen des Grundwassers, Veränderungen des Geländes und den potenziellen Austritt von Gasen, berichten die Nachrichten von Merkur.
Der Bergbau im Saarland wurde im Jahr 2012 eingestellt, seither wird Grubenwasser, das durch Regen in die Schächte und Strecken eindringt, kontinuierlich abgepumpt. Dieser Prozess belastet den Bergbaukonzern RAG erheblich finanziell. Erste Urteile, die im Sommer 2023 gefällt wurden, haben bereits negative Auswirkungen für die Kläger gezeigt, da diese gegen die gleiche Thematik vorgegangen sind. Im Juli 2023 wiesen die Gerichte Klagen von Saarlouis, Merchweiler und dem Verein Pro-H2O zurück, wodurch die rechtlichen Optionen der betroffenen Kommunen eingeschränkt wurden.
Aktuelle rechtliche Auseinandersetzungen
Von den ursprünglichen Herausforderungen sind nur noch drei Klagen übrig, die nun verhandelt werden. Die Gemeinden Heusweiler und Dillingen haben sich aus dem Verfahren zurückgezogen. Der Prozessumgang zeigt, dass das Oberbergamt den ersten Schritt zur Genehmigung des Grubenwasseranstiegs bereits umgesetzt hat. Das Ziel ist es, das Wasser auf einen Pegel von minus 320 Metern ansteigen zu lassen, was voraussichtlich drei bis dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen wird. Die Pläne sehen vor, dass das Wasser später über eine im Bau befindliche Anlage in Ensdorf in die Saar geleitet wird, so SR.
Obwohl die bisherigen Urteile die Vorhaben des Bergbauunternehmens und des Oberbergamtes bestätigt haben, bleibt die Sorge der Kläger um die Wasserqualität und die geologischen Auswirkungen des Grubenwasseranstiegs. Die anhaltenden rechtlichen Auseinandersetzungen könnten künftig auf neue Klagen zielen, insbesondere wenn der vollständige Anstieg des Grubenwassers angepeilt wird, der aufgrund der potenziellen Grundwasserverunreinigung bessere Erfolgsaussichten haben könnte.
Umwelt- und Bergbaufolgen
Die Diskussion über die Folgen der Bergabschlüsse am Saaringen wird nicht nur von den juristischen Aktionen geprägt, sondern war auch ein zentrales Thema in verschiedenen Fachkonferenzen. Beispielsweise fand im Mai 2019 das 45. Treffen des Arbeitskreises Bergbaufolgen der DGGV e. V. in Nalbach statt. Hier wurde der Steinkohlenbergbau und dessen geologische Grundlagen behandelt. Zudem gab es Exkursionen zu bedeutenden Standorten, die den Einfluss des Bergbaus thematisierten, wie die Bergehalde Ensdorf und der natürliche Rutschhang des Hoxberges. Solche Veranstaltungen verdeutlichten, wie drängend die Thematik der Bergbaufolgen in der Region behandelt wird, erklärt Bergbaufolgen.de.
Die rechtlichen Verhandlungen und ihre Ergebnisse werden voraussichtlich in den kommenden Wochen bekannt gegeben und könnten weitreichende Auswirkungen auf die weitere Vorgehensweise im Umgang mit den Gruben und dem Grubenwasser im Saarland haben.