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Auflösung des Leichenhallenbauvereins: Ein trauriges Ende in Bruchweiler!

Der Leichenhallenbauverein Heilig Kreuz Bruchweiler wird Ende 2025 aufgelöst. Diese Entscheidung wurde von Vorsitzendem Alfons Burkhart bekannt gegeben und ist das Ergebnis, dass der Verein seinen Zweck erfüllt hat. Gegründet wurde der Verein in den frühen 1970er Jahren, als der alte Friedhof in der Hauptstraße von Bruchweiler voll belegt war. Der damalige Ortsbürgermeister Otto Muck verlegte den neuen Standort für den Friedhof nach „Im Wahrzeichen“. Auf Anregung des Gemeinderats wurden Leichenhallenbauvereine sowohl in Bundenthal als auch in Bruchweiler ins Leben gerufen.

Die offizielle Gründung des Vereins fand im September 1973 statt. Bereits im Dezember 1973 erfolgte der erste Spatenstich. Der stellvertretende Vorsitzende Ludwig Kunz, welcher als Architekt fungierte, erstellte die Planung des Bauwerks honorarfrei. Finanziell wurde das Projekt durch verschiedene Quellen unterstützt: Das Land Rheinland-Pfalz und der Kreis Pirmasens stellten 34.000 D-Mark zur Verfügung, die Gemeinde Wieslautern bot kostenlos Grundstück und Bauholz an. Zudem wurden 22.000 Mark durch festliche Veranstaltungen mit anderen örtlichen Vereinen und 72.000 Mark an Spenden aus der Bevölkerung gesammelt.

Einweihung und Aufgaben des Vereins

Die Leichenhalle wurde im Jahr 1977 feierlich eingeweiht, wobei örtliche Vereine eine Glocke und weitere Einrichtungsgegenstände stifteten. Nach der Errichtung der Halle bestand die Hauptaufgabe des Vereins in der Rückabwicklung der gesammelten Spenden. Außerdem unterstützte der Verein die Ortsgemeinde finanziell bei der Sanierung des Dachbereichs und kümmerte sich um die laufende Unterhaltung der Leichenhalle. In den ersten Jahren flossen die Gebühren für die Nutzung der Leichenhalle vollständig an den Verein, später teilweise auch in die Kassen der Gemeinde.

Mit der Entscheidung zur Auflösung des Vereins sind auch die Modalitäten zum verbleibenden Vereinsvermögen geklärt. Gemäß den Vorgaben wird es teilweise zurückerstattet an noch lebende Spender, während der restliche Anteil an die Ortsgemeinde übergeht. Diese wird dann die Einnahmen aus der Nutzung der Leichenhalle erhalten.

Prozess der Vereinsauflösung

Die rechtlichen Anforderungen für die Auflösung eines Vereins in Deutschland sind klar geregelt. Die Entscheidung zur Auflösung erfolgt durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung, wobei in der Regel eine Dreiviertelmehrheit erforderlich ist, oder eine Mehrheit, die in der Satzung festgelegt ist. Nach dem Beschluss bleibt der Verein im Status der Liquidation, welches die Abwicklung aller Vereinsangelegenheiten umfasst, einschließlich der Bezahlung offener Schulden und der Verteilung der verbleibenden Vermögenswerte.

Die Auflösung muss dem zuständigen Amtsgericht gemeldet werden, und eine Bekanntmachung des Beschlusses ermöglicht es Gläubigern, ihre Ansprüche geltend zu machen. Ein Sperrjahr tritt nach der Bekanntmachung in Kraft, um Zeit für die Meldung von Forderungen zu geben. Nach der Begleichung aller Verbindlichkeiten wird das verbleibende Vermögen an die in der Satzung benannten berechtigten Personen übergeben oder, falls keine Regelung besteht, an die Mitglieder oder den Fiskus.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Auflösung des Leichenhallenbauvereins Heilig Kreuz Bruchweiler ein bedeutsamer Schritt ist, der sowohl historische als auch organisatorische Konsequenzen hat. Mit der ordnungsgemäßen Abwicklung werden die Interessen der Mitglieder und Spender gewahrt, während die Ortsgemeinde die Verantwortung für die Leichenhalle weiterträgt.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Bruchweiler, Deutschland
Beste Referenz
rheinpfalz.de
Weitere Infos
vereinsverzeichnis.eu

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