
Im Landkreis Wittenberg wurde ein Ausbruch der Geflügelpest in Kemberg festgestellt. Der Erreger, ein Virus des Typs H5, hat bereits zu erheblichen Einschränkungen für Geflügelhalter in der Region geführt. Diese Situation zwingt Betriebe sowie private Geflügelbesitzer, strenge Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die für alle Halter unabhängig von der Anzahl der Tiere gelten müssen. Die Maßnahmen beinhalten vor allem, dass alle Vögel in Ställen oder Volieren gehalten werden und einer Transportbeschränkung unterliegen. Gesundheitskontrollen sind notwendig, um den Zustand der Tiere zu gewährleisten und die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen, was ab dem 2. April durch vier Teams von amtlichen Tierärzten und Mitarbeitern der Kreisverwaltung geschehen wird. Bisher sind insgesamt 51 Geflügelhalter von den Maßnahmen betroffen, die am 28. März offiziell bekannt gegeben wurden. Zudem wurde eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Umfang von etwa zehn Kilometern eingerichtet, in denen Geflügelausstellungen und ähnliche Veranstaltungen verboten sind.
Die Geflügelpest, auch als Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) bekannt, ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung, die insbesondere Hühner und Puten betrifft. Symptome bei infiziertem Geflügel können Benommenheit, Leistungsverminderung und massenhaftes Versterben umfassen. Wildvögel, insbesondere Wasservögel, fungieren als Reservoirwirte und können das Virus oft ohne sichtbare Symptome verbreiten. In Bezug auf das Risiko für den Menschen besteht zwar die Möglichkeit, dass das Virus übertragen wird, jedoch sind nur wenige Fälle dokumentiert, die meist bei engem Kontakt zu Geflügel auftraten. Besonders gefährdet sind Personen, die in Geflügelhaltungen oder Schlachthöfen arbeiten. Das Virus kann über direkte Kontakte zwischen Tieren sowie durch kontaminierte Gegenstände, Futter oder Wasser übertragen werden.
Schutzmaßnahmen und Kontrolle
Die aktuellen Schutzmaßnahmen sehen vor, dass alle Geflügelhalter besondere Hygienemaßnahmen ergreifen müssen. Diese sind nicht nur vorschriftsmäßig, sondern auch entscheidend für die Eindämmung der Krankheit. Im Falle eines Ausbruchs sieht das Vorgehen die Tötung aller gehaltenen Vögel sowie die anschließende Reinigung und Desinfektion der Bestände vor. Impfmaßnahmen gegen die Geflügelpest sind in Deutschland momentan nicht gestattet, wobei jedoch Gespräche über zukünftige Strategien zur Impfstoffentwicklung im Gange sind. Des Weiteren können Halter, deren Tiere auf behördliche Anordnung getötet werden, Entschädigungen gemäß dem Tiergesundheitsgesetz erhalten.
Ein Blick auf die bundesweite Lage zeigt, dass im Januar 2024 bereits mehrere Ausbrüche von HPAI H5 bei Hausgeflügel verzeichnet wurden. Insgesamt sind neun Ausbrüche gemeldet worden, die vier Legehennenbetriebe, vier Privathaltungen und einen Putenmastbestand betrafen. Zudem gab es 31 Meldungen von HPAI H5 bei Wildvögeln. Die Hauptbetroffenen waren Nonnengänse im Wattenmeer, während auch andere Arten in verschiedenen Bundesländern aktenkundig wurden. Der dominierende Virustyp ist aktuell H5N1, der sich als besonders problematisch erweist.
In Anbetracht dieser Entwicklungen ist es unerlässlich, dass Tierhalter sowie Behörden eng zusammenarbeiten, um die Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern und die Gesundheit der Tiere zu schützen. Die Gesundheitslage der Geflügelhaltung bleibt angespannt, und die Einhaltung von Hygienemaßnahmen ist nun mehr denn je von entscheidender Bedeutung.