
In der aktuellen politischen Diskussion fordert Sachsen zusammen mit anderen ostdeutschen Ländern eine verstärkte Bundesbeteiligung an der Finanzierung von Sonder- und Zusatzversorgungsrenten aus der Zeit der Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hebt hervor, dass die Verantwortung für diese Renten beim Bund läge, da dieser als Rechtsnachfolger der DDR betrachtet wird. Trotz einer im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD vereinbarten Erhöhung des Bundesanteils erachten die sächsischen Vertreter diese Anpassung als unzureichend, um den finanziellen Belastungen gerecht zu werden, die für die ostdeutschen Länder entstanden sind. Aktuell haben diese Länder seit der Wiedervereinigung bis 2024 etwa 72 Milliarden Euro für die Versorgungssysteme aufgewendet.
Die Renten in der ehemaligen DDR umfassten 31 verschiedene Zusatz- und Sonderversorgungssysteme, die jeweils spezifische Berufsgruppen abdeckten. Im Jahr 2022 investierte Sachsen allein 758 Millionen Euro in diese Renten. Der Bund plant zwar, seinen Anteil an den Kosten um zehn Prozentpunkte zu erhöhen, doch Kretschmer fordert eine vollständige Kostenübernahme. Diese würde dazu beitragen, die finanzielle Belastung der ostdeutschen Länder zu reduzieren und eine zukunftsorientierte Lösung für die Problematik der Renten zu finden.
Historischer Kontext und finanzielle Herausforderungen
Die Deutsche Wiedervereinigung liegt mittlerweile über 25 Jahre zurück. In diesem Zuge wurden die Alterssicherungssysteme der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und der DDR vereinheitlicht, was zur Bildung eines gesamtdeutschen Rentensystems auf Basis westdeutscher Regelungen führte. Besonders erwähnenswert sind die speziellen Bestimmungen für die neuen Bundesländer, um die unterschiedlichen Lohnniveaus zwischen dem Osten und dem Westen zu berücksichtigen. Unterschiede in der Berechnung persönlicher Entgeltpunkte und Rentenhöhen bestehen nach wie vor, auch wenn die Lohndiskrepanz sich im Zeitverlauf verringert hat.
Die Regelungen sehen vor, dass die Entgeltpunkte für Ostdeutsche auf das Westniveau hochgewertet werden, was die komplizierte wirtschaftliche Realität reflektiert. Ein weiterer Aspekt ist die Unsicherheit hinsichtlich der zukünftigen Angleichung des Lohnniveaus zwischen Ost und West. Der Bundestag beschloss im Jahr 2017 ein Gesetz, das die Beendigung der Rentenüberleitung vorsieht, sodass ab 2024 keine rechtlichen Unterschiede mehr zwischen West- und Ostdeutschland im Rentenrecht bestehen. Diese Entwicklung kann jedoch auch zu geringeren Ansprüchen aus betrieblicher Altersversorgung und privater Altersvorsorge führen.
Aktuelle Rentenlage und Erfordernisse
Die Altersrenten variieren stark. Laut der letzten Erhebungen berichteten die statistischen Daten für das Jahr 2021/2022, dass Männer mit mehr als 40 Versicherungsjahren im Osten 90,3 % der Rentenansprüche erreichen, während Frauen in dieser Kategorie nur 72,5 % erreichen. Der aktuelle Rentenwert im Osten liegt 2023 bei 37,60 Euro, was eine Angleichung an den Westen darstellt, dessen Rentenwert ebenfalls bei 100% beziffert wird.
Die durchschnittlichen Altersrenten im Osten betragen für Männer 1.360 Euro und für Frauen 1.155 Euro, wobei weniger als 600 Euro bei 5,2 % der Männer und 5,7 % der Frauen anfallen. Im Gegensatz dazu beziehen 31,0 % der Männer und 16,0 % der Frauen mehr als 1.500 Euro. Diese Verteilung verdeutlicht die komplexe und oft ungerechte Rentensituation in den neuen Bundesländern. Die ostdeutschen Länder haben bereits im April eine Protokollerklärung im Bundesrat veröffentlicht, die den Handlungsbedarf zur Entlastung durch die Mitfinanzierung der Renten deutlich macht.
Die Debatte um die DDR-Sonderrenten ist somit nicht nur eine Frage der finanziellen Absicherung, sondern auch der Gerechtigkeit für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Ostdeutschland. Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung auf die Forderungen der ostdeutschen Länder reagieren wird und inwieweit eine zukunftsorientierte Lösung gefunden werden kann.