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Sachsen führt erstmals elektronische Fußfesseln zum Opferschutz ein!

Im Freistaat Sachsen wurde erstmals in Deutschland eine elektronische Fußfessel zum Schutz von Frauen bei häuslicher Gewalt eingeführt. Diese Maßnahme, die sich am spanischen Modell orientiert, zielt darauf ab, den Schutz von Opfern zu verbessern, während die Täter einer Überwachung unterliegen. Der Einsatz der Fußfessel erfolgt zur Kontrolle von Kontakt- und Annäherungsverboten, insbesondere bei Fällen, in denen die betroffene Person die Ex-Frau des bereits inhaftierten Täters ist.

Die Einführung der neuen Technologie erfolgt in einer Zeit, in der die Problematik häuslicher Gewalt in Deutschland dringlicher denn je ist. Sachsen plant nicht nur die Anwendung dieser Maßnahme, sondern auch eine Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten sowie eine Anpassung des Gewaltschutzgesetzes. Diese Maßnahmen sollen durch eine elektronische Aufenthaltsüberwachung unterstützt werden, bei der der Täter mit einer GPS-fähigen Fußfessel ausgestattet wird. Diese Technologie ermöglicht eine Standortüberwachung sowohl des Täters als auch des Opfers und schlägt Alarm, wenn beide in Kontakt kommen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von elektronischen Fußfesseln sind bereits in Deutschland errichtet. Laut forum-opferhilfe.de ist die elektronische Fußfessel zur Aufenthaltsüberwachung zulässig, sofern der verurteilte Straftäter unter Führungsaufsicht steht. Diese Führungsaufsicht tritt automatisch nach einer Haftstrafe von mindestens zwei Jahren in Kraft, es sei denn, es werden andere Maßnahmen angeordnet. Insbesondere bei Sexualdelikten kann die Führungsaufsicht bereits nach einer Haftstrafe von einem Jahr angeordnet werden.

Die Einführung elektronischer Fußfesseln stellt einen bedeutenden Fortschritt im Opferschutz dar. Die rechtlichen Bestimmungen, die mit dem Gewaltschutzgesetz verbunden sind, erfordern zur Anordnung einer elektronischen Überwachung im Vergleich zu anderen Maßnahmen geringere Voraussetzungen. Eine einmalige Verletzung reicht aus, um die „Erforderlichkeit“ dieser Maßnahme zu begründen. Um jedoch die Grundrechte der betroffenen Personen zu wahren, sind hohe Anforderungen zu erfüllen. Entscheidend ist auch, dass die Überwachung durch Gerichte angeordnet wird, um die Rechte aller Beteiligten zu schützen.

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Sachsen, Deutschland
Beste Referenz
tag24.de
Weitere Infos
forum-opferhilfe.de

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