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Hammerbande um Lina E. muss ins Gefängnis: BGH bestätigt Urteil!

Am 19. März 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) endgültig entschieden, dass die Mitglieder der sogenannten Antifa-Hammerbande um Lina Engel ins Gefängnis müssen. Die rechtlichen Auseinandersetzungen rund um die Gruppe, die für Überfälle auf rechtsextreme Personen verantwortlich gemacht wird, ziehen sich bereits seit mehreren Jahren hin. Lina Engel, die im Mai 2023 vom Oberlandesgericht Dresden zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt wurde, steht im Zentrum dieses Prozesses.

Die Vorwürfe gegen Engel sind schwerwiegend: Sie wurde Teil einer kriminellen linksextremistischen Gruppe, die von 2018 bis 2020 an mehreren gewaltsamen Angriffen auf Neonazis beteiligt war. Dabei wurden mehrere Personen zum Teil schwer verletzt. Die Bundesanwaltschaft hatte in diesem Zusammenhang ursprünglich sogar acht Jahre Haft beantragt, doch das Gericht sah von dieser maximierten Strafe ab. Die Revision der Angeklagten, die sich ungerecht behandelt fühlten, und die Einsprüche der Generalstaatsanwaltschaft und Nebenklagevertreter wurden nun ebenfalls abgewiesen, was die Urteile des Oberlandesgerichts Dresden weiterhin rechtskräftig macht, wie compact-online.de berichtet.

Die Haftstrafen im Detail

Zusätzlich zu Lina Engel haben auch drei ihrer Mitangeklagten Haftstrafen zwischen zwei und drei Jahren erhalten. Im Fall von Lina Engel, die bereits fast zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft verbracht hat, bedeutet dies, dass sie nur noch weniger als drei Jahre in der Justizvollzugsanstalt verbringen muss. Laut ​zeit.de kann sie bereits nach der Hälfte ihrer Strafe einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen. Eine übliche Praxis erfolgt zudem bei Erreichen von Zweidritteln der Haftstrafe, was eine frühere Freilassung erleichtert.

Die Umstände um Lina Engel sind bemerkenswert: Bei der Urteilsverkündung im Jahr 2023 war sie nicht anwesend, befindet sich jedoch derzeit auf freiem Fuß. Der Haftbefehl, der 2023 erlassen wurde, wurde unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Trotz der Entscheidung des BGH, der die rechtliche Prüfung auf etwaige Fehler des Oberlandesgerichts beschränkte, bleibt die Schwere der Vorwürfe, sowohl vis-à-vis der Gesellschaft als auch im rechtlichen Kontext, Hochbrisant.

Konsequenzen für die Gruppe

Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes markiert das Ende des ersten Prozesses gegen das militante Antifa-Netzwerk. Seit der Festnahme von Lina Engel im November 2020 befinden sich zahlreiche weitere Mitglieder der Hammerbande in Untersuchungshaft. Unter ihnen ist auch Johann Guntermann, der nach über vier Jahren im Untergrund Ende 2024 festgenommen wurde und nun auf Anklageerhebung wartet. Zudem laufen bereits mehrere Prozesse, etwa gegen Simeon Ravi T. in Ungarn.

Die Umstände und die Schwere dieser Verurteilungen zeigen die Zuspitzung im Umgang mit linksextremistischen Aktivitäten und werfen Fragen zur politischen und gesellschaftlichen Dynamik in Deutschland auf. Die bestätigten Urteile des BGH sind nicht nur ein Gerichtsurteil, sondern auch ein Signal an die Öffentlichkeit über die rechtlichen Grenzen von politischer Gewalt.

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Beste Referenz
compact-online.de
Weitere Infos
zeit.de

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