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Bundesverfassungsgericht prüft Tübingens umstrittene Einwegverpackungssteuer

Am 22. Januar 2025 steht eine wichtige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an: Die Richter werden sich mit der umstrittenen Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen in Tübingen befassen. Die Verhandlung beginnt am Mittwoch um 9:30 Uhr und dreht sich um eine Verfassungsbeschwerde einer Franchise-Nehmerin von McDonald’s (Az. 1 BvR 1726/23). Diese Beschwerde richtet sich gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das im Mai 2023 verkündet wurde und die Erhebung dieser Steuer zulässt. Laut ZVW gilt die Verpackungssteuer in Tübingen seit dem 1. Januar 2022 und hat das Ziel, Müll im öffentlichen Raum zu reduzieren.

Die Struktur der Verpackungssteuer ist klar definiert: Für Einwegverpackungen und -geschirr müssen 50 Cent entrichtet werden, während für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel nur 20 Cent fällig werden. Pro Einzelmahlzeit kann somit eine maximalen Steuerlast von 1,50 Euro anfallen. Die Einführung dieser Steuer ist jedoch nicht unumstritten. McDonald’s hatte in der Vorinstanz beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof zunächst gewonnen. Dieser hatte argumentiert, dass Tübingen keine Kompetenz habe, eine solche Steuer zu erheben, da diese im Widerspruch zu den Abfallgesetzen des Bundes steht. Tagesschau berichtet jedoch, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Sichtweise der Stadt Tübingen unterstützte, da sich das Abfallrecht in den letzten 25 Jahren verändert habe.

Rechtslage und kommunale Entsorgung

Dabei stellt sich auch die Frage, wie sich diese Entscheidung auf andere Städte auswirken kann. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat ein Rechtsgutachten veröffentlicht, dem zufolge eine kommunale Verpackungssteuer rechtlich mit dem nationalen Einwegkunststofffonds vereinbar ist, der ab Januar 2024 in Kraft tritt. Dies soll dazu dienen, die kommunale Entsorgung von Einweg-Plastikmüll zu finanzieren. Laut DUH kommt es durch die unterschiedlichen Abgaben nicht zu einer Doppelbesteuerung.

In Tübingen sind rund 440 Betriebe von dieser Steuer betroffen, jedoch wurden bislang aufgrund des laufenden Rechtsstreits keine Steuern eingezogen. Oberbürgermeister Boris Palmer bezeichnete die Situation als positiv für den Klimaschutz und ermutigte andere Städte, das Tübinger Modell zu übernehmen. Die DUH hat in 400 Städten bereits Anträge zur Einführung kommunaler Einwegsteuern eingereicht und mobilisiert Druck auf die Umweltministerin Steffi Lemke, um einheitliche Regelungen zu schaffen.

Ausblick auf die Zukunft

Die Klärung im Bundesverfassungsgericht könnte weitreichende Folgen für andere Städte und Kommunen haben, die ebenfalls darüber nachdenken, ähnliche Regelungen in Kraft zu setzen. Städte wie Gummersbach, Konstanz und Heidelberg prüfen bereits die Einführung einer kommunalen Verbrauchssteuer, um einen wirksamen Beitrag zur Müllvermeidung zu leisten. In diesem Kontext wird die Entscheidung in Karlsruhe mit Spannung verfolgt, da sie möglicherweise eine Welle von ähnlichen Initiativen auslösen könnte.

Insgesamt zeigt der Streit um die Tübinger Verpackungssteuer, wie wichtig und zugleich komplex die Themen Abfallvermeidung und kommunale Umweltschutzstrategien sind. Ob die Kommunen letztlich tatsächlich die Erlaubnis erhalten, solche Steuern einzuführen, wird sich in den kommenden Tagen klären.

Statistische Auswertung

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Tübingen, Deutschland
Beste Referenz
zvw.de
Weitere Infos
tagesschau.de

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