
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat im Jahr 2024 mehrere bedeutende rechtliche Entscheidungen gefällt, die unterschiedliche Bereiche betreffen.
Im März entschied das BVerwG, dass das staatliche Doping in der DDR weder als politische Verfolgung noch als Willkürakt eingestuft werden kann (Az. 8 C 6.23). Vorgelagert war eine Klage einer ehemaligen Leistungssportlerin, die von 1968 bis 1973 Doping erhielt und unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen leidet. Das Gericht wies ihre Revision zurück, da es die Dopingmaßnahmen nicht in den Kontext der politischen Verfolgung stellte.
Weitere Entscheidungen des BVerwG
Im April 2024 wies das BVerwG Klagen von Umweltvereinigungen ab, die sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Ostsee-Anbindungs-Leitung richteten (Az. 7 A 9.23 / 7 A 11.23). Diese Gaspipeline soll ein LNG-Terminal am Hafen von Mukran an das Gasfernleitungsnetz in Lubmin anbinden. Das Gericht bekräftigte, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung aufgrund einer Ausnahmeregelung im LNG-Beschleunigungsgesetz nicht erforderlich sei.
Im Juni entschied das BVerwG, dass Anwohner gegen das Parken auf Gehwegen vorgehen können (Az. 3 C 5.23). Fünf Eigentümer aus Bremen hatten geklagt, weil sie verbotswidriges Parken auf Gehwegen feststellen mussten.
Im August kam es zu einem vorläufigen Aufschub des Verbots des Compact-Magazins durch das BVerwG (6 VR 1.24). Das Magazin war im Juli von Bundesinnenministerin Nancy Faeser aufgrund rechtsextremer Inhalte verboten worden. Das Gericht gab dem Eilantrag der Compact-Magazin GmbH statt und setzte die sofortige Vollziehung der Verbotsverfügung aus. Die endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren wird am 10. Juni 2025 erwartet, während das BVerwG explizite Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots äußerte und auf alternative Maßnahmen hinwies.
Zur gleichen Zeit wies das BVerwG die Revision eines Funktionärs der neonazistischen Kleinpartei „Der III. Weg“ zurück, welcher nicht zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen wurde (Az. 2 C 15.23). Darüber hinaus entschied das Gericht im Dezember, dass die Aufnahmesituation in Italien für alleinerziehende Elternteile nicht als unmenschlich einzustufen ist (Az. 1 C 3.24).
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das BVerwG im Jahr 2024 zahlreiche bedeutende Urteile in verschiedenen Bereichen fällte, darunter Staatliches Doping, Umweltschutz, Anliegerrechte sowie Medienrecht.