
Altbundeskanzler Gerhard Schröder hat in seinem Streit um ein eigenes Büro im Deutschen Bundestag eine kaum erwartete Niederlage erlitten. Am Donnerstag wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in dritter Instanz seine Klage ab. Der Vorsitzende Richter stellte klar, dass es sich hierbei um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit handle, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsgerichte falle. Damit bleibt ungewiss, ob Schröder ein Büro des Bundestags zusteht, was nur das Bundesverfassungsgericht klären kann.
Die Entscheidung des Gerichts ist der jüngste Schlag im Kampf um Schröders Büro. Im Mai 2022 entschied der Haushaltsausschuss des Bundestags, das Büro des ehemaligen Kanzlers stillzulegen. Der Ausschuss begründete seinen Beschluss damit, dass Schröder keine Verpflichtungen aus seiner früheren Tätigkeit wahrnehme. In den vorherigen Instanzen war Schröder bereits gescheitert, und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte entschieden, dass kein rechtlicher Anspruch auf ein Büro und Personal bestehe.
Finanzielle Aspekte der Klage
Bis zur Stilllegung flossen seit 2016 mehr als drei Millionen Euro aus der Staatskasse in Schröders Büro, wobei sich die Ausgaben im vergangenen Jahr auf 407.000 Euro belaufen haben. Bei dieser Summe war es bemerkenswert, dass viele der Stellen in Schröders Büro unbesetzt waren, da Mitarbeiter insbesondere nach dem russischen Überfall auf die Ukraine gekündigt hatten.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die gesetzliche Regelung zur Bereitstellung von Büros und Personal für Altkanzler. Diese fehlt bislang, und die Bundesverwaltungsrichter forderten, dass hier eine klare gesetzliche Grundlage geschaffen wird. Dies könnte im Sinne einer gerechten Behandlung ehemaliger Kanzler, wie etwa Angela Merkel, erforderlich sein, die ein aktives Büro mit mehreren Angestellten führt und monatliche Altersbezüge von rund 15.000 Euro erhält.
Schrödels Optionen und Reaktionen
Ob Schröders Anwälte den Streit vor dem Bundesverfassungsgericht weiter verfolgen werden, ist derzeit unklar. Nach der Entscheidung in Leipzig konnte Schröder aufgrund gesundheitlicher Beschwerden nicht an der Verhandlung teilnehmen. Der Ausgang seiner Klage hat nun auch Auswirkungen auf die künftige Behandlung anderer Altkanzler.
Die Ampel-Koalition hatte 2022 die Bezahlung für ehemalige Bundeskanzler neu geregelt, was zum Ziel hatte, die Alimentierung von den tatsächlich wahrgenommenen Aufgaben abhängig zu machen. Im Fall von Schröder wurde entschieden, dass er keine ausreichenden Aufgaben erfüllt, um weiterhin Anspruch auf ein Büro zu haben. Die Verfahren der letzten Monate stützen sich auf diese Neuordnung.
Solche Entscheidungen stellen nicht nur die individuellen Ansprüche Schröders in Frage, sondern werfen auch grundlegende Fragen zur Unterstützung und den Rechten ehemaliger politischer Führungspersönlichkeiten in Deutschland auf. In einer Zeit, in der politische Praktiken und die Rolle ehemaliger Amtsträger kritisch hinterfragt werden, ist diese Thematik relevanter denn je.