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Neue Grundsteuerbescheide: Was Eigentümer jetzt wissen müssen!

Mit dem Inkrafttreten der Grundsteuerreform am 1. Januar 2025 werden Grundstückseigentümer in Deutschland vor einem umfassenden Wandel bei der Berechnung der Grundsteuer stehen. Ziel dieser Reform ist es, eine gerechtere Berechnung der Grundsteuer zu gewährleisten, die faire Lasten sowohl für Hauseigentümer als auch für Unternehmen schafft. Die Umsetzung der Reform variiert jedoch stark zwischen den Bundesländern, was zu unterschiedlichen Hebesätzen führt. Die Notwendigkeit der Neuberechnung aller knapp 36 Millionen Grundstücke in Deutschland wurde vom Bundesverfassungsgericht gefordert, und erste Klagen gegen das Bundesmodell wurden bereits abgewiesen, während Revisionen zum Bundesfinanzhof zugelassen wurden, wie Haufe berichtet.

In der Region Nordsachsen, insbesondere in Torgau und Oschatz, erhalten Eigentümer neue Grundsteuerbescheide. In Torgau sollen diese Bescheide innerhalb der kommenden Woche versandt werden. Dort wird der Hebesatz für die Grundsteuer B von 360 auf 391 Prozent steigen, während der Hebesatz für die Grundsteuer A stabil bei 250 Prozent bleibt. Die Stadt erwartet Einnahmen von insgesamt 2,3 Millionen Euro, wovon 2,16 Millionen Euro auf die Grundsteuer B entfallen. Auch die Gültigkeit der SEPA-Lastschriftmandate bleibt bestehen, allerdings müssen bestehende Daueraufträge angepasst werden, wie Sächsische berichtet.

Details aus den Behörden

In Oschatz wurden am 6. Januar insgesamt 5.367 Grundsteuerbescheide versandt. Hier hat sich der Hebesatz für die Grundsteuer A verringert, von 320 auf 291 Prozent, während die Grundsteuer B von 430 auf 417 Prozent gesenkt wurde. Diese Neubewertung führt dazu, dass die Grundsteuer künftig vierteljährlich zu zahlen ist. Steuerpflichtige sollten ebenfalls ihre bestehenden Daueraufträge entsprechend anpassen.

Belgern-Schildau ist ebenfalls betroffen, wo seit dem 7. Januar neue Bescheide auf dem Weg sind. Dort bleibt der Hebesatz für die Grundsteuer A bei 320 Prozent, während die Grundsteuer B bei 435 Prozent liegt. Für Dommitzsch wurden Bescheide teilweise bereits versandt. Dort steigen die Hebesätze für die Grundsteuer A von 320 auf 330 Prozent und für die Grundsteuer B von 420 auf 450 Prozent.

Weitere Entwicklungen in der Region

In Dahlen werden die Bescheide in der dritten Kalenderwoche 2025 zugestellt. Hier ist der Hebesatz für die Grundsteuer A auf 300 Prozent gesenkt worden, während die Grundsteuer B bei 420 Prozent verbleibt. In Mügeln beginnt der Versand der Bescheide ebenfalls am 9. Januar; dabei bleiben die Hebesätze unverändert, und die Grundsteuereinnahmen sollen nicht steigen.

In Beilrode wurden am 7. Januar die Bescheide für die Grundsteuer B und am 8. Januar die für die Grundsteuer A verschickt. Während die Grundsteuer B von 420 auf 400 Prozent gesenkt wird, erhöht sich der Hebesatz für die Grundsteuer A von 300 auf 350 Prozent. Cavertitz plant den Versand der Bescheide Mitte Januar 2025, wobei die Grundsteuer A von 308 auf 313 Prozent erhöht wird, während für die Grundsteuer B eine Senkung von 420 auf 365 Prozent erfolgt.

Die Grundsteuerreform bringt somit nicht nur neue Bedingungen für Grundstückseigentümer, sondern auch eine Vielzahl an Anpassungen bei den Hebesätzen in den einzelnen Kommunen. Steuerpflichtige sind aufgefordert, ihre Zahlungen genau zu prüfen und die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Eine transparente Berechnung der Grundsteuer bleibt für viele Bürger weiterhin ein zentrales Thema, insbesondere mit Hinblick auf die fairen Hebesätze, die in mehreren Bundesländern zur Diskussion stehen.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Torgau, Deutschland
Beste Referenz
saechsische.de
Weitere Infos
haufe.de

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