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Mutter nach schrecklichem Mordversuch in Psychiatrie untergebracht!

Das Ellwanger Landgericht hat in einem aufsehenerregenden Fall entschieden, in dem eine 34-Jährige aus Aalen wegen versuchten Mordes an ihrer vierjährigen Tochter angeklagt wurde. Während eines Umgangsbesuchs in einem Kinderheim verletzte die Frau das Kind im Sommer 2024 mit einer Schreckschusspistole sowie einem Messer. Die Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung wurde jedoch abgewiesen. Stattdessen ordnete das Gericht eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an, da die Frau als schuldunfähig eingestuft wurde, wie die Schwäbische Post berichtet.

Der Vorfall nahm eine dramatische Wende, als die Angeklagte versuchte, sowohl ihre Tochter als auch ihren 13-jährigen Sohn ohne Erlaubnis aus dem Heim zu entführen. Nachdem diese Flucht gescheitert war, schloss sie sich mit der Tochter in einer Toilette ein und verletzte sie schwer. Nach der Tat konnte die Frau mit ihrem Sohn fliehen, wurde jedoch bei Zwickau gefasst. Seither befindet sie sich im Zentrum für Psychiatrie in Bad Schussenried.

Psychiatrische Einschätzung und Gerichtsurteil

Der psychiatrische Gutachter Dr. Tobias Hölz legte im Prozess eine detaillierte Darstellung der Vorgeschichte der Angeklagten vor. Er beschrieb eine von Alkoholmissbrauch und körperlicher Misshandlung geprägt schwierige Kindheit. Trotz der schweren Erlebnisse hatte die 34-Jährige ein gutes Verhältnis zu ihren Großeltern, die sie in der Betreuung ihrer Kinder unterstützten. Um ihren Sohn besser versorgen zu können, belegte sie eine Ausbildung zur Ergotherapeutin und arbeitete in einem Restaurant.

Dr. Hölz bewertete die Frau als schuldunfähig aufgrund wahnhaft wirkender Störungen, die komplexe medikamentöse Behandlungen erforderten. Er plädierte auf eine dauerhafte Unterbringung in psychiatrischer Klinik, da das Risiko für Wiederholungsfälle als hoch eingeschätzt wurde.

Rechtliche Hintergründe der Unterbringung

In Deutschland erfolgt die Zwangseinweisung in psychiatrische Einrichtungen häufig im Rahmen des Maßregelvollzuges oder der Forensik, geregelt durch die Paragraphen 63 und 64 des Strafgesetzbuches. Diese Bestimmungen ermöglichen die Unterbringung in psychiatrischen Krankenhäusern bei Schuldunfähigkeit oder verminderter Schuldfähigkeit, wenn erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen verdeutlichen die Schwere der Entscheidung, die in diesem Fall getroffen wurde, und die besonderen Umstände, die zu einer Unterbringung führten, wie die Eph Psychiatrie erläutert.

Der Oberstaatsanwalt unterstützte die Unterbringung, sah jedoch einen freiwilligen Rücktritt von der Tötungsabsicht. Im Gegensatz dazu forderte die Verteidigung einen Freispruch und argumentierte, die Angeklagte sei keine Gefahr für die Allgemeinheit. Letztendlich entschied die Kammer, die Angeklagte wegen Schuldunfähigkeit freizusprechen und ihre Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik anzuordnen. Diese Maßnahme wird fortgeführt, bis die Klinik eine mögliche Freilassung für denkbar hält.

Die Verhandlung offenbarte nicht nur die Tragik der individuellen Schicksale, sondern auch die Herausforderungen im deutschen Justiz- und Gesundheitssystem im Umgang mit psychisch erkrankten Straftätern. Die Entscheidung des Gerichts spiegelt sowohl das Interesse an der individuellen Behandlung als auch das öffentliche Sicherheitsinteresse wider.

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Genauer Ort bekannt?
Bad Schussenried, Deutschland
Beste Referenz
schwaebische-post.de
Weitere Infos
datenbank.nwb.de

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