
Die Sängerin Sia, bekannt für ihre markante Stimme und ihre kreative Herangehensweise an Musik, hat kürzlich in ihrem Leben einige einschneidende Veränderungen durchgemacht. Im Rahmen ihrer Scheidung von Daniel Bernad, die am 19. März 2024 eingereicht wurde, sind nun neue Details an die Öffentlichkeit gelangt. Laut gala.de bezieht sich die Trennung auf „unüberbrückbare Differenzen“ zwischen dem Paar.
Ein bedeutender Aspekt der Scheidung ist Sias Rolle als Mutter. Sie hat nicht nur ein gemeinsames Kind mit Bernad, sondern wurde auch Mutter durch die Geburt von Somersault Wonder, die am 27. März 2024 zur Welt kam. Diese Information taucht in den Scheidungspapieren auf und zeigt, dass Sia aktiv um das rechtliche und physische Sorgerecht für das Kind bittet. Sie ist jedoch offen für ein Besuchsrecht ihres Ex-Mannes, was auf eine gewisse Zusammenarbeit hindeutet. Sia, die zuvor 2014 bis 2016 mit Erik Anders Lang verheiratet war, spricht auch offen über ihre Herausforderungen im Bereich der Fruchtbarkeit und ihr Engagement als Pflegemutter.
Mutterschaft und Pflegekinder
Bevor Sia erneut heiratete, wurde sie 2019 zur Mutter von zwei Pflegekindern, deren Adoption noch aussteht, da sie mittlerweile 18 Jahre alt sind. Die Entscheidung, aktiv im Pflegekind-System zu werden, kam ihnen durch den HBO-Dokumentarfilm „Foster“ aus dem Jahr 2016. In diesem schildert sie, wie sie einen Jungen aus dieser Doku adoptierte und ihm erlaubte, seinen „Cousin Che“ zu sich zu holen. In Anbetracht dieser Situation ist es wichtig zu beachten, wie sich eine Scheidung auf Pflege- und Adoptivkinder auswirken kann.
Nach einer Scheidung bleibt das Adoptivkind rechtlich Teil der Familie beider Adoptiveltern. Dies bedeutet, dass das gemeinsame Sorgerecht in der Regel bestehen bleibt, es sei denn, einer der Elternteile beantragt das alleinige Sorgerecht. Dies gilt auch für Sias Fall, in dem sie um das alleinige Sorgerecht für ihr leibliches Kind nach der Scheidung von Bernad kämpft, während dieser gleichzeitig ein Besuchsrecht beantragen könnte. Die elterliche Sorge muss stets im Sinne des Kindeswohls ausgeübt werden, was bedeutet, dass die Eltern einvernehmlich Entscheidungen treffen müssen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Das deutsche Recht, wie es im Grundgesetz und BGB verankert ist, sieht vor, dass beide Eltern die Pflicht haben, sich um ihr minderjähriges Kind zu kümmern (Art. 6 Abs. 2 und 3 GG). Sollten unüberbrückbare Differenzen zu einer Trennung führen, wie es bei Sia und Bernad der Fall ist, kann die elterliche Sorge von einem Gericht neu geregelt werden. Vor diesem Hintergrund hat das Jugendamt die Aufgabe, im Sinne des Kindeswohls zu intervenieren, wenn es notwendig erscheint.
Die Adoption hat weitreichende Konsequenzen, darunter die rechtliche Anerkennung des Adoptivkindes als Teil der Familie der Adoptiveltern und das Erlöschen der Verwandtschaftsbeziehung zu den leiblichen Eltern. Somit erbt das Adoptivkind wie ein leibliches Kind, was in Sias Fall angesichts ihrer beiden Pflegekinder und dem leiblichen Kind zusätzliche Komplexität in die familiären Angelegenheiten bringt.
Abschließend bleibt zu sagen, dass Sia nicht nur als Künstlerin, sondern auch als Mutter weiterhin in den Medien präsent sein wird. Die Veränderungen in ihrem privaten Leben, die sowohl Herausforderungen als auch neue Möglichkeiten mit sich bringen, werden von ihren Fans und der Öffentlichkeit mit Interesse verfolgt.