Flensburg

Neues Verkehrsschild: Überholverbot für Motorräder und Fahrräder!

Immer mehr Verkehrsteilnehmer werden auf deutsche Straßen mit einem neuen Verkehrsschild konfrontiert, das erhebliche Bußgelder mit sich bringen kann. Das Verkehrsschild mit der Kennnummer 277.1, das im Rahmen der Straßenverkehrsordnung (StVO) eingeführt wurde, signalisiert ein Überholverbot für einspurige Fahrzeuge durch mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen. Es zielt darauf ab, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und insbesondere bei engen Straßenverläufen das Überholen von Fahrrädern und Motorrädern zu unterbinden.

Das Schild stellt somit eine erweiterte Aufforderung zur Vorsicht beim Überholen dar. Der ADAC erklärt dazu, dass das Zeichen besonders oft an Stellen aufgestellt wird, wo der notwendige Abstand beim Überholen nicht eingehalten werden kann. Vor der StVO-Novelle 2020 war lediglich ein „ausreichender Seitenabstand“ erforderlich, während jetzt ein Mindestüberholabstand von 1,5 Metern innerhalb geschlossener Ortschaften und von zwei Metern außerhalb dieser gilt.

Bußgelder für Missachtung des Überholverbots

Verstöße gegen das Überholverbot können teuer werden: Autofahrer, die das Verkehrsschild übersehen, müssen mit Bußgeldern zwischen 70 und 150 Euro rechnen, während zudem ein Punkt in Flensburg verhängt wird. Diese Regelung wird in der allgemeinen Bußgeldübersicht der StVO aufgeführt. Missachtungen können seit der jüngsten Änderungen in der StVO strenger geahndet werden, um die Verkehrssicherheit zu verbessern.

Zusätzlich informiert das Verkehrszeichen über andere Formate, die das Überholen regeln. Gesonderte Zeichen wie 276 und 277 regeln ebenfalls verschiedene Überholverbote, wobei der Unterschied in den jeweiligen Fahrzeugtypen liegt, für die das Verbot gilt. Diese Zeichen sind für alle Verkehrsteilnehmer von Bedeutung und müssen beachtet werden, um Bußgelder und mögliche Unfälle zu vermeiden, wie bussgeldkatalog.org erläutert.

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Weitere Infos
bussgeldkatalog.org

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