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Sachsen beschließt Ende der gendergerechten Sprache – Protest folgt!

In einer kontroversen Entscheidung hat das sächsische Justizministerium die Abschaffung der gendergerechten Sprache in der sächsischen Justiz beschlossen. Justizministerin Constanze Geiert (CDU) kündigte dieses Vorhaben Anfang März an. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen und die Verständlichkeit der Rechtsprache zu erhöhen. Diese Entscheidung stößt jedoch auf heftige Kritik, insbesondere von der Linksfraktion, deren Vertreter Rico Gebhardt betont, dass die Gleichstellung der Geschlechter ein grundgesetzliches Prinzip sei und nicht als Bürokratieproblem betrachtet werden sollte.

Die alte Verwaltungsvorschrift erlaubte bereits den Verzicht auf geschlechtergerechte Formulierungen, doch die neue Regelung sieht keine Überprüfung der geschlechtergerechten Sprache vor. Gebhardt hebt hervor, dass „Gendersprache“ in den bisherigen sächsischen Gesetzen nie Verwendung fand. Ministerin Geiert hingegen unterstreicht die Relevanz der Gleichberechtigung, betont jedoch den Bedarf an mehr Flexibilität innerhalb der Bürokratie.

Gendergerechte Sprache als gesellschaftliches Phänomen

Die Diskussion um gendergerechte Sprache geht über die politischen Entscheidungen in Sachsen hinaus. Gendergerechte Sprache spiegelt historische und gesellschaftliche Verhältnisse wider und hat das Potenzial, diese zu beeinflussen. An der Johannes Gutenberg-Universität (JGU) wird beispielsweise Wert auf eine respektvolle und vielfältige Sprachpraxis gelegt. Gemäß § 4 Absatz 2 des Hochschulgesetzes sind Hochschulen angehalten, geschlechtsgerechte Amts- und Rechtssprache in ihren Satzungen und im Schriftverkehr zu berücksichtigen.

In den Jahren 2020 und 2021 hat die JGU eine Handreichung zur diskriminierungsarmen Sprache entwickelt, die auch im Senat diskutiert wurde. Diese Handreichung bietet praktische Beispiele und Anregungen zur Umsetzung einer diskriminierungsarmen Sprache und thematisiert nicht nur gendersensible Kommunikation, sondern auch andere Diskriminierungsrisiken wie Alter, Klasse und Herkunft.

Leitfäden zur sprachlichen Gleichstellung

Die Gleichstellung der Geschlechter umfasst ebenfalls die sprachliche Sichtbarkeit in verschiedenen akademischen Institutionen. An der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel wurden spezielle Leitfäden entwickelt, die zum Ziel haben, Frauen sprachlich sichtbar zu machen. Diese Leitfäden wurden von Gleichstellungsbeauftragten sowie Linguistikprofessoren erarbeitet und am 11. Januar 2017 vom Konvent der Philosophischen Fakultät beschlossen.

Zusätzlich gibt es auch Leitfäden der Theologischen Fakultät und Materialien zur Kommunikation innerhalb des SEA-EU (Southeast Asia – European Union). Die wissenschaftliche Weiterbildung an der CAU bietet zudem Kurse an, um das Thema gendersensitive Sprache zu vertiefen und zu schulen.

Diese unterschiedlichen Perspektiven verdeutlichen, dass die Diskussion um gendergerechte Sprache in der Gesellschaft und insbesondere in politischen und akademischen Institutionen von essenzieller Bedeutung ist.

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Sachsen, Deutschland
Beste Referenz
tag24.de
Weitere Infos
gleichstellung.uni-mainz.de

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