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Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen: Ein dringend benötigter Wandel!

Ein aktueller Fall in Schleswig-Holstein hat die Diskussion über Gewalt gegenüber Menschen mit Behinderungen neu entfacht. Ein 22-jähriger Mann mit geistiger Behinderung wurde mutmaßlich von einem Erzieher in einer Einrichtung misshandelt. Die Berichterstattung von kn-online berichtet von schweren Verletzungen: dem Mann wurden die Brustwarzen so stark gedreht, dass Blutergüsse entstanden. Der Vorfall wurde vor dem Amtsgericht Eckernförde verhandelt, jedoch ohne dass das Gericht zu einer Klärung kam, da das Opfer sich nur mit Lauten äußern kann.

Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein, Michaela Pries, äußerte sich alarmiert über die strukturellen Diskriminierungen, die Menschen mit Behinderungen oft im Ermittlungsverfahren erfahren. Insbesondere betonte sie die Schwierigkeit, auch Opfer zu befragen, die sich nicht verbal äußern können. Diese Problematik wird durch die Studie des Instituts für empirische Soziologie (IfeS) untermauert, die im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführt wurde. Diese Untersuchung zeigt, dass Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen ein hohes Risiko, Opfer von Gewalt zu werden, tragen.

Rechtliche Rahmenbedingungen und deren Mängel

Laut Pries gibt es in Deutschland eine unzureichende Anzahl an Fachleuten, die sich bei derartigen Fällen auskennen, was die Ermittlungen erschwert. Im Kontrast dazu wird vom Institut für Menschenrechte betont, dass Menschen mit Behinderungen ein recht auf ein selbstbestimmtes und gewaltfreies Leben haben. Oft sind diese Personen jedoch in einem System gefangen, das wenig Rücksicht auf ihre individuellen Bedürfnisse nimmt.

Der Bericht des IfeS hebt hervor, dass in Deutschland etwa 200.000 Menschen mit Behinderungen in Wohneinrichtungen leben und rund 330.000 in Werkstätten beschäftigt sind. Diese Menschen sind häufig von Gewalt betroffen, weil sie in fremdstrukturierten Alltagsbedingungen leben und stark von Pflegepersonal abhängig sind. Zudem sind sie oft unzureichend über ihre eigenen Rechte informiert, was ihre Möglichkeit zur Beschwerde erheblich einschränkt.

Forderungen nach Verbesserungen

Die Studie empfiehlt, partizipative Gewaltschutzkonzepte in Einrichtungen zu implementieren und die Sensibilisierung sowie Schulung von Behörden und Institutionen zu verbessern. Michaela Pries nennt es entscheidend, die ambulante Versorgung zu optimieren und Familien mit schwerstbehinderten Angehörigen zu entlasten. Sie hebt hervor, dass viele der Beschäftigten in Einrichtungen engagiert sind und den Opfern helfen möchten, jedoch oft nicht ausreichend geschult sind.

Zusätzlich betont der UN-Ausschuss die Notwendigkeit einer Gesamtstrategie zum Gewaltschutz in Deutschland, um die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu fördern und ein inklusives Umfeld zu schaffen. In der Realität zeigt sich aber, dass Gewaltschutz nicht als Priorität behandelt wird und dass unzureichende behördliche Überwachung diesen Bereich weiter schwächt. Ein aktiver Dialog über diese Thematiken ist daher dringend notwendig, um die Sicherheit und Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.

Statistische Auswertung

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Eckernförde, Deutschland
Beste Referenz
kn-online.de
Weitere Infos
bmas.de

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