
Am Montag fand die Schlichtung der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst unter dem Vorsitz von Roland Koch, dem ehemaligen Ministerpräsidenten von Hessen, und Hans-Henning Lühr, ehemaliger Bremer Staatsrat, statt. Diese Sitzung, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt wurde, zielt darauf ab, angesichts von Unstimmigkeiten zwischen den Tarifparteien zu einer Einigung zu gelangen. Der Schlichtungsprozess ist eine essentielle Methode zur Beilegung von Konflikten zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften im öffentlichen Sektor, wie auch von oeffentlichen-dienst.de erläutert.
Das Ergebnis der Schlichtung wurde in der Nacht zum Freitag „mehrheitlich verabschiedet“. Dennoch bleibt unklar, ob alle Tarifparteien, insbesondere die Gewerkschaften, die Empfehlung unterstützen werden. Es sind einzelne Gegenstimmen aus beiden Seiten in der Kommission laut geworden. Insgesamt bewegt sich das Ergebnis im Rahmen der zuletzt erzielten Einigungen, was sowohl für die Arbeitgeberseite als auch für die Gewerkschaften von Relevanz ist.
Kernpunkte der Einigung
Ein zentrales Element der Einigung liegt in der Flexibilität der Arbeitszeitgestaltung und der Möglichkeit für mehr Arbeitsstunden. Insbesondere für die Beschäftigten außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wird anlässlich der Vereinbarung eine Erhöhung der Jahressonderzahlung ab 2026 erwartet. Des Weiteren haben diese Beschäftigten die Option, Teile ihrer Jahressonderzahlung in freie Tage umzuwandeln. Ab 2027 wird zudem ein zusätzlicher Urlaubstag eingeführt.
Die Schlichtungsvereinbarung bietet neue Perspektiven für flexible Arbeitsarrangements. Diese Entwicklungen sind besonders relevant, da tarifliche Einigungen im öffentlichen Dienst oftmals langwierige und konfliktreiche Verhandlungen nach sich ziehen, in denen Streiks als Druckmittel eingesetzt werden. Die Schlichtung hat hierbei eine Friedenspflicht zur Folge, sodass während des Verfahrens keine Streiks durchgeführt werden dürfen.
Der Schlichtungsprozess im Detail
Die Schlichtungskommission besteht aus 26 Mitgliedern, gleichen Teilen von Arbeitgeberseite und Gewerkschaften. Bei einem Scheitern der Verhandlungen innerhalb von 10 Tagen entscheidet die Mehrheit der Stimmen, wobei 13 Mitglieder zustimmen müssen. Nach einem erfolgreichen Schlichterspruch haben die Parteien drei Tage Zeit für weitere Verhandlungen, bevor dies als endgültiges Scheitern gilt.
Die Schlichtung ist ein kostenfreies Verfahren, das 2011 in einer Vereinbarung zwischen Bund, VKA und ver.di geregelt wurde. Der Schlichtungsprozess spielt somit eine zentrale Rolle in der Tarifpolitik des öffentlichen Dienstes, wie MDR feststellt.