
Die Riester-Rente ist eines der zentralen Produkte in der deutschen Altersvorsorge und erfreut sich großer Beliebtheit. Bei der Auszahlung gibt es jedoch einige wichtige Aspekte, die Sparer beachten müssen. Wer sich entscheidet, das angesparte Kapital als Einmalzahlung zu beziehen, sollte sich im Klaren darüber sein, dass dies steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. T-Online berichtet, dass bei einer einmaligen Kapitalauszahlung höhere Steuern anfallen können als bei der regulären Rentenauszahlung.
Die Steuerlast hängt nicht nur von der Höhe des ausgezahlten Kapitals, sondern auch vom Jahreseinkommen ab. Insbesondere Rentenzahlungen aus dem verbleibenden Guthaben im selben Kalenderjahr können das zu versteuernde Einkommen erhöhen und somit die Steuerlast zusätzlich steigern.
Regelungen und Optionen bei der Auszahlung
Die Riester-Rente wird in der Regel zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr ausgezahlt, wobei der genaue Zeitpunkt im Vertrag festgelegt ist. Interessanterweise hat der Beginn der Riester-Rente keinen Einfluss auf den Beginn der gesetzlichen Rente oder Pension, wie die Deutsche Rentenversicherung erklärt. Die Auszahlung selbst erfolgt automatisch über den Anbieter.
Eine Teilauszahlung der Riester-Rente ist bis zu einem Limit von 30 Prozent des Kapitals möglich, sie führt jedoch zu geringeren monatlichen Zahlungen und die Teilauszahlung muss voll versteuert werden. Das bedeutet, dass es nicht nur zu einer Reduzierung der monatlichen Rentenzahlung kommt, sondern auch die grundsätzlich höhere Steuerlast bei Kapitalauszahlungen zu berücksichtigen ist.
Für Sparer, die eine Kleinbetragsrente von etwa 35 Euro oder weniger erhalten, gibt es eine Ausnahme. In diesem Fall kann die gesamte Riester-Rente ohne Rückzahlung von Steuervorteilen ausgezahlt werden, muss jedoch ebenfalls voll versteuert werden.
Steuerliche Vorteile und Pflichten
Die Riester-Rente zeichnet sich auch durch steuerliche Vorteile aus. Beiträge bis zu 2.100 Euro pro Jahr können von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt sowohl für Einzelveranlagungen als auch für gemeinsam veranlagte Ehepaare, bei denen der Betrag sogar 4.200 Euro betragen kann. Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit ist, dass mindestens 4 Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres in den Vertrag einbezahlt wurden.
In der Auszahlungsphase müssen Rentner ihre Riester-Rente zusammen mit anderen Einkünften versteuern. Für viele könnte der Steuersatz in dieser Phase niedriger sein, als während der Erwerbsjahre. Dies liegt an der nachgelagerten Besteuerung, die auch bei anderen Altersvorsorgeprodukten wie der Rürup-Rente und der betrieblichen Altersvorsorge gilt.
Es ist wichtig zu beachten, dass Sparer, die ihre Riester-Rente vorzeitig entnehmen wollen, alle staatlichen Zulagen und Steuervergünstigungen zurückzahlen müssen. Zudem wird auch die Besteuerung der Erträge in dieser Situation relevant.
Zusammenfassend wird empfohlen, die individuelle Situation immer mit einem Steuerberater zu besprechen, um die beste Vorgehensweise hinsichtlich der Auszahlung der Riester-Rente zu ermitteln und um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Weitere Informationen zur Funktionsweise und den Regelungen finden interessierte Leser auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung sowie bei T-Online.
Für detailierte Informationen zur Riester-Rente und deren Besteuerung besuchen Sie bitte: T-Online, Deutsche Rentenversicherung und Transparent Beraten.