
Die Thüringer Regierung hat am 2. April 2025 eine bedeutende Wende in ihrer Migrationspolitik eingeleitet. Mit der Entscheidung, die Verteilung von Asylbewerbern aus bestimmten sicheren Herkunftsländern in Kommunen zu stoppen, will die Landesregierung unter Migrationsministerin Beate Meißner (CDU) ein Zeichen für die Entlastung der Landkreise und kreisfreien Städte setzen. Dies betrifft Flüchtlinge aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, der Republik Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien, die in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes verbleiben werden, bis ihre Asylverfahren abgeschlossen sind.
Meißner bezeichnet den Schritt als entscheidend zur Umsetzung der Migrationsziele ihrer Regierung. Die langfristige Planung sieht vor, dass auch andere Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive künftig bis zur Rückführung in Landes-Aufnahmeeinrichtungen verbleiben sollen. Diese Maßnahmen sind Teil eines umfassenderen Ansatzes, der in den letzten Jahren an Fahrt gewonnen hat und die europäische Flüchtlingspolitik betrifft.
Die europäischen Rahmenbedingungen
Die Änderungen in der Thüringer Migrationspolitik stehen im Kontext der beständigen Bemühungen der Europäischen Union, ein gemeinsames Asylsystem zu schaffen. Seit 1999 arbeitet die EU an einheitlichen Schutz- und Aufnahmeregelungen für Asylsuchende. Im Mai 2024 wurde eine umstrittene Asylreform beschlossen, die unter anderem die Einführung eines gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas) vorsieht. Dieses System hat das Ziel, Länder wie Italien, Griechenland und Spanien, die besonders von Migration betroffen sind, zu entlasten. Ein Solidaritätsmechanismus soll die Umverteilung von mindestens 30.000 Flüchtlingen pro Jahr in andere EU-Staaten sicherstellen.
Asylanträge aus den als sicher geltenden Herkunftsstaaten, zu denen auch die oben genannten Länder zählen, werden in der Regel als unbegründet abgelehnt. Der Umgang mit Migranten aus diesen Ländern ist seit der Reform härter geworden. Laut Artikel 16a des Grundgesetzes gelten Staaten, in denen keine politische Verfolgung oder unmenschliche Behandlung zu befürchten ist, als sichere Herkunftsländer. Diese Regelung wird durch die Standardvermutung gestützt, dass kein Verfolgungsrisiko besteht, was die Bearbeitung von Asylanträgen aus diesen Ländern erheblich beschleunigt.
Problematik der Rückführungen
Die Rückführung von Asylbewerbern bedeutet oft die erzwungene Rückkehr in ihre Herkunftsländer, was häufig mit Abschiebungen gleichgesetzt wird. Diese Thematik wird besonders sensibel behandelt, da die aktuelle gesellschaftliche Debatte über Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien neu entfacht wurde. Auch die Diskussion über eine mögliche „Obergrenze“ für die Flüchtlingsaufnahme in Deutschland nimmt an Fahrt auf. In diesem Rahmen haben sich bereits diverse Migrationsabkommen mit anderen Ländern etabliert, darunter ein im Dezember 2022 geschlossenes Abkommen mit Indien.
Zudem sind seit Oktober 2023 zusätzliche Grenzkontrollen an den Grenzen zu Tschechien, Polen und der Schweiz eingeführt worden. In einem sich wandelnden politischen Klima bleibt abzuwarten, wie sich diese Maßnahmen auf die Migrationslage in Deutschland und Europa auswirken werden. Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser betonte, dass die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten umfassend geprüft wird, was die zukünftige Flüchtlingspolitik weiter beeinflussen könnte.
Insgesamt sind die Entwicklungen in Thüringen ein Spiegelbild der Herausforderungen und Veränderungen, die die europäische Migrationspolitik gegenwärtig prägen. Sie zeigen, wie Länder auf nationaler Ebene versuchen, auf die steigenden Zahlen von Geflüchteten und die damit verbundenen sozialen sowie wirtschaftlichen Herausforderungen zu reagieren, während sie im Rahmen der EU-Regulierungen handeln müssen.