
Ein österreichisches Tierheim in Mentlberg, Innsbruck, steht vor einer besonderen Herausforderung. Am Donnerstag hat das Tierheim 26 Hamster aufgenommen, die von einer Jugendlichen abgegeben wurden. Diese hatte ursprünglich zum Geburtstag einen Hamster bekommen und aufgrund der steigenden Anzahl an Tieren in ihrer Obhut die Entscheidung getroffen, die gesamte Gruppe ins Tierheim zu geben. Diese Situation ist für die Hamster suboptimal, da sie zuvor in zwei Käfigen gehalten wurden.
Die Umstände, unter denen die Hamster lebten, sind besorgniserregend. Einige der Tiere weisen Verletzungen auf, darunter Bauch- und Augenverletzungen sowie ein gebrochenes Bein. Das Tierheim hat nun die dringende Bitte geäußert, Laufräder mit einem Durchmesser von 30 Zentimetern zu spenden, um den Hamstern eine artgerechte Umgebung zu bieten. Die Verantwortlichen sind auch auf der Suche nach neuen Hamsterfreunden, die bereit sind, diesen Tieren ein Zuhause zu schenken.
Kritik am Lebendtierverkauf
Der Vorfall wirft erneut Fragen bezüglich des Tierschutzes auf. Der Tierschutzverein Tirol kritisiert die Lebendtierverkäufe in Zoofachhandlungen, die oft dazu führen, dass Tiere wie Produkte behandelt werden. Es mangelt häufig an ausreichender Beratung und Aufklärung für die Käufer. Schwäbische.de berichtet, dass die Branchenvertretung des Zoofachhandels diese Kritik zurückweist. Sie betont, dass sie sich aktiv für artgerechte Tierhaltung einsetzen und vor unüberlegten Käufen warnen.
Diese Problematik ist Teil eines weitreichenderen Themas. Tierschutz ist seit 2002 als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Dennoch bestehen große Defizite im Umgang mit Tieren, was durch verschiedene Änderungen im Tierschutzgesetz unterstrichen wird. So verbietet §6 das Zufügen von Schmerzen, Leid oder Schäden ohne einen triftigen Grund.
Änderungen im Tierschutzgesetz
- Die betäubungslose Ferkel-Kastration ist seit dem 1. Januar 2021 verboten.
- Das Schwanzkupieren bei Ferkeln und Lämmern ohne Betäubung ist nur bis zu einem bestimmten Alter erlaubt.
- Das Enthornen von Rindern ohne Betäubung ist bis zu einem Alter von sechs Wochen gestattet.
- Das kürzen des Schwanzes bei weiblichen Rindern erfordert eine Ausnahmegenehmigung.
- Anbindehaltung von Sauen und Jungsauen ist verboten, allerdings gibt es noch keine Regelungen für Rinder.
- Das Schnabelkürzen bei Legehennen ist seit dem 1. Januar 2017 untersagt.
- Das Töten männlicher Küken aufgrund ihres Geschlechts wurde am 1. Januar 2022 verboten.
Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die Mindestanforderungen für die Haltung bestimmter Tierarten regelt, wird kontinuierlich angepasst. Die siebte Verordnung trat im Februar 2021 in Kraft und Änderungen sind ab 2024 verbindlich. Diese Anpassungen betreffen wesentliche Bereiche wie die Kastenstandhaltung von Sauen und die Kälberhaltung.
Eine weitere bedeutende Veränderung ist das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, das ab 2025 gute Haltungsbedingungen beispielsweise für Schweinefleisch sichtbar machen soll. Verbraucher wünschen sich zunehmend ein gutes und artgerechtes Leben für Nutztiere, und dies zeigt sich in der öffentlichen Diskussion über den Tierschutz.
Trotz dieser Fortschritte bleibt der Handlungsbedarf beim Tierschutz groß. Die Politik und die Gesellschaft sind gefordert, weiterhin für die Rechte der Tiere einzutreten. Die Schicksale wie die der 26 Hamster in Innsbruck dürfen nicht in Vergessenheit geraten, da sie oft die Folgen mangelnder Aufklärung und Verantwortung tragen müssen.