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Trump-Prozess: Urteil am 10. Januar – Haftstrafe nicht in Sicht!

Am 4. Januar 2025 wurde bekannt, dass Richter Juan Merchan die Verkündung des Strafmaßes im Schweigegeldprozess gegen Donald Trump für den 10. Januar 2025 festgelegt hat. Der Richter deutete an, dass er nicht zu einer Gefängnisstrafe verurteilen wird. Trump hat die Möglichkeit, persönlich oder virtuell an dem Gerichtstermin teilzunehmen.

Trump wurde im Mai 2023 für schuldig befunden, eine Schweigegeldzahlung von 130.000 Dollar an Stormy Daniels durch die Fälschung von Geschäftsdokumenten vertuscht zu haben. Diese Zahlung sollte seine Chancen auf einen Wahlsieg 2016 verbessern. Als erster verurteilter Straftäter, der für das Amt des US-Präsidenten kandidiert, steht Trump nun vor weiteren rechtlichen Herausforderungen. Bei einer eventuellen Verhängung einer Geld- oder Bewährungsstrafe am 10. Januar wird er ebenfalls am 20. Januar 2025 sein Amt antreten.

Trump wehrt sich gegen die Vorwürfe

Trumps Sprecher, Steven Cheung, bezeichnete die Entscheidung des Richters als Verstoß gegen eine Immunitätsentscheidung des Obersten Gerichtshofs. Trump selbst äußerte sich und nannte die bevorstehende Verkündung des Strafmaßes einen „illegitimen politischen Angriff“. Zudem kritisierte er den Richter Merchan als „radikalen Parteigänger“. Seine erste Amtszeit war bereits von zahlreichen Skandalen geprägt, und er wurde in insgesamt vier Strafverfahren angeklagt. Während zwei Strafverfahren der Bundesjustiz eingestellt wurden, da das US-Justizministerium nicht gegen amtierende Präsidenten ermittelt, liegt das Verfahren im US-Bundesstaat Georgia auf Eis. Im New Yorker Verfahren steht nach dem Schuldspruch vom Mai nun noch das Strafmaß aus.

Wie tagesschau.de berichtete, war die Verschleierung der Schweigegeldzahlung an Stormy Daniels eine zentrale Angelegenheit im Verfahren. Auch Spiegel.de stellte fest, dass Trump zuvor mit dem Versuch scheiterte, das Urteil in New York anzufechten, und dass der Richter Merchan am Schuldspruch festhielt.

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Weitere Infos
spiegel.de

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